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Wettbewerbe für Kommunen



Wettbewerbe ohne Abgabefrist



Bewerbungsschluß: jeweils der 31. Dezember eines Jahres

Europapreis des Ministerkomitees des Europarates

Bewerben können sich Städte und Gemeinden, die Erfahrungen durch Städtepartnerschaften mit ausländischen Gemeinden gesammelt haben.

Jede Stadt oder Gemeinde eines der Mitgliedsstaaten des Europarats kann sich bewerben. Die Bewerbung muss durch den Ersten Stadtverordneten, Bürgermeister oder Oberbürgermeister schriftlich bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht und wie folgt adressiert werden:

Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Gebietskörperschaften
Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung
Council of Europe
F ? 67075 Strasbourg Cedex
Telefon +33 / 388 - 412 108
Fax +33 / 388 - 412 717
E-Mail anne-marie.menger@coe.int

Bei einer erstmaligen Bewerbung kommt es darauf an, die neun Fragen des Fragebogens zu beantworten. Alljährlich im März oder April prüft der Unterausschuss für den Europapreis (bestehend aus Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung) die Bewerbungen, trifft seine Auswahl und legt sie anschließend dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Gebietskörperschaften der Parlamentarischen Versammlung zur Billigung vor. Die ausgewählten Gemeinden werden vorab per Fax benachrichtigt und erhalten in den folgenden Tagen ein Bestätigungsschreiben mit Vorschlägen zur Organisation der Zeremonie.

Die Bewerbung bleibt mehrere Jahre gültig, jedoch muss die Stadt bzw. Gemeinde alljährlich bis zum 31. Dezember dem Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung einen Tätigkeitsbericht über ihr europäisches Engagement vorlegen.

Auf Grund der Vorlage eines solchen Tätigkeitsberichts über das europäische Engagement der Stadt bzw. Gemeinde im vergangenen Jahr kann eine Auszeichnung der nächst höheren Stufe beantragt werden, wobei dem Antrag möglichst entsprechende Zeitungsberichte beigefügt werden sollten.

weitere offizielle Informationen:
Homepage des Europarates für den Europapreis

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