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Wettbewerbe für Kommunen



Wettbewerbe ohne Abgabefrist

Keine Bewerbungsfrist, Preisvergabe jeweils im September
Deutscher Förderpreis Kriminalprävention der Stiftung Kriminalprävention
Die Auslobung richtet sich an Träger von lokalen/regionalen Projekten der Kriminalprävention in Deutschland, dabei an öffentlich, bürgerschaftlich, betrieblich oder gemischt organisierte.

Bewerbungsfähig sind lokale oder regionale Projekte, die in erster Linie darauf ausgerichtet sind, normabweichende, auf Devianz zurückzuführende, die Allgemeinheit (oder Teile von ihr) beeinträchtigende Verhältnisse in ihren Auswirkungen zu mildern oder zu beseitigen (Kriminal- und Verkehrsunfallprävention).

Empirische Untersuchungen sind nur als Bestandteil eines konkreten Projektes bewerbungsfähig, sie werten dieses auf.

Bewerbungsfähige Projekte sind frühestens im Jahr nach der Bewerbung abgeschlossen, die Maßnahmen haben jedoch bereits begonnen.


Bewerbungsschluß: jeweils der 31. Dezember eines Jahres
Europapreis des Ministerkomitees des Europarates
Bewerben können sich Städte und Gemeinden, die Erfahrungen durch Städtepartnerschaften mit ausländischen Gemeinden gesammelt haben.

Jede Stadt oder Gemeinde eines der Mitgliedsstaaten des Europarats kann sich bewerben. Die Bewerbung muss durch den Ersten Stadtverordneten, Bürgermeister oder Oberbürgermeister schriftlich bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht und wie folgt adressiert werden:

Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Gebietskörperschaften
Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung
Council of Europe
F ? 67075 Strasbourg Cedex
Telefon +33 / 388 - 412 108
Fax +33 / 388 - 412 717
E-Mail anne-marie.menger@coe.int

Bei einer erstmaligen Bewerbung kommt es darauf an, die neun Fragen des Fragebogens zu beantworten. Alljährlich im März oder April prüft der Unterausschuss für den Europapreis (bestehend aus Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung) die Bewerbungen, trifft seine Auswahl und legt sie anschließend dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Gebietskörperschaften der Parlamentarischen Versammlung zur Billigung vor. Die ausgewählten Gemeinden werden vorab per Fax benachrichtigt und erhalten in den folgenden Tagen ein Bestätigungsschreiben mit Vorschlägen zur Organisation der Zeremonie.

Die Bewerbung bleibt mehrere Jahre gültig, jedoch muss die Stadt bzw. Gemeinde alljährlich bis zum 31. Dezember dem Sekretariat der Parlamentarischen Versammlung einen Tätigkeitsbericht über ihr europäisches Engagement vorlegen.

Auf Grund der Vorlage eines solchen Tätigkeitsberichts über das europäische Engagement der Stadt bzw. Gemeinde im vergangenen Jahr kann eine Auszeichnung der nächst höheren Stufe beantragt werden, wobei dem Antrag möglichst entsprechende Zeitungsberichte beigefügt werden sollten.

weitere offizielle Informationen:
Homepage des Europarates für den Europapreis

Wettbewerbe - Teilnahme möglich bis: 2010-10



Teilnahmeschluss der deutschen Vorausscheidung: 1. Oktober 2010
European Enterprise Award 2010/11: EU-Wettbewerb zur Förderung von Entrepreneurship
Beteiligen können sich u.a. Regionen und Kommunen und Partnerschaften zwischen öffentlichen Behörden und Unternehmen. Anwärter müssen vorzeigen, wie sie durch ihre Tätigkeiten das Unternehmertum erleichtert und die Wirtschaft angekurbelt haben.

Die Europäische Kommission zeichnet 2010/11 zum fünften Mal herausragende Leistungen von öffentlichen Institutionen (Behörden) und öffentlich-privaten Partnerschaften mit dem in fünf Kategorien vergebenen European Enterprise Award aus. Prämiert werden innovative und erfolgreiche Maßnahmen, die Entrepreneurship auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene fördern.

Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen. Ausgelobt wird dieser Preis in den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Serbien und der Türkei. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn betreut den Wettbewerb als deutscher Kontaktpunkt. Teilnahmeschluss für die Bewerbung zur deutschen Vorausscheidung ist der 1. Oktober 2010.

Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie das offizielle Anmeldeformular mit detaillierten Angaben zu den erforderlichen Antragsunterlagen und den Auswahlkriterien stellt das IfM Bonn auf seiner speziellen Themen-Website zum European Enterprise Award bereit.

Die Wettbewerbskategorien orientieren sich an den Prioritäten des europäischen Small Business Act und wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Im Fokus des Wettbewerbs stehen Projekte und Initiativen auf lokaler und regionaler Ebene. Innerhalb der Kategorien 1 ("Förderung des Unternehmergeistes") und 4 ("Unterstützung der Internationalisierung von Unternehmen") sind auch bundesweite Institutionen und Projekte teilnahmeberechtigt.

Zur Verbreitung von ausgewählten deutschen Good-Practice-Beispielen im Bereich "Entrepreneurship-Förderung" hat das IfM Bonn Dokumentationen der vier bisherigen Wettbewerbsrunden 2006, 2007, 2008/09 und 2009/10 des European Enterprise Award erstellt: http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=529

Das IfM Bonn wird auch nach Abschluss des Wettbewerbs 2010/11 eine Dokumentation erstellen, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Auf diese Wei-se will das IfM Bonn dazu beitragen, beispielhafte Initiativen und Praxismodelle über-regional bekannt zu machen.

Nach den sehr erfolgreichen europäischen Wettbewerbsteilnahmen deutscher Projektträger in den Vorjahren (drei erste und zwei zweite Plätze sowie ein Sonderpreis der Jury), lädt das IfM Bonn auch in diesem Jahr alle interessierten Projektträger herzlich ein, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen.

Interessierten Teilnehmern erteilt das IfM Bonn gerne weitere Auskünfte zu Inhalt und Ablauf des Wettbewerbs (Tel.: 0228-72997-49, e-mail: eea-info@ifm-bonn.org).


Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2010.
Wettbewerb "Klimaneutrale Kommune" (Baden-Württemberg)
Beteiligen können sich Kommunen in drei Größenklassen (< 10.000 EW, 10.000 EW ? 50.000 EW, > 50.000 EW) aus Baden-Württemberg

Mit dem Wettbewerb ?Klimaneutrale Kommune?, sollen Modellprojekte angestoßen werden. In einem ersten Schritt sollen in jeder Größenklasse bis zu drei Machbarkeitsstudien unterstützt werden, in denen für die gesamte Gemarkung einer Kommune untersucht werden soll, ob langfristig (in der Perspektive bis spätestens 2050) der Strom- und Wärmebedarf sowie der Energiebedarf für Mobilität deutlich reduziert bzw. CO2-neutral bereitgestellt werden können, mit welchen Maßnahmen dies zu erreichen ist und welche Kosten und Auswirkungen damit verbunden sind. In einem zweiten Schritt sollen ausgewählte Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden.


Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2010
Wettbewerb "Bundeshauptstadt der Biodiversität" (Deutsche Umwelthilfe)
Alle Kommunen, von kleinen Gemeinden bis hin zu großen Städten (kreisangehörig oder kreisfrei), können am Wettbewerb teilnehmen.

Städte und Gemeinden sind sehr wichtige Akteure beim Schutz der Biodiversität. Sie handeln direkt vor Ort und haben einen sehr guten Kontakt zu ihren Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie sind daher zum einen die entscheidende Stelle für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität, zum anderen aber auch die zentrale Stelle zur Vermittlung der Ziele zum Erhalt der Biodiversität an die Bevölkerung.

Um die Aktivitäten der Kommunen zu würdigen und bekannt zu machen ruft die Deutsche Umwelthilfe im Internationalen Jahr der Biodiversität die deutschen Städte und Gemeinden auf, sich um den Titel ?Bundeshauptstadt der Biodiversität? zu bewerben. Unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen sind Kommunen aller Größenkategorien eingeladen, ihre Maßnahmen und Strategien zu präsentieren. In einem umfassenden Fragebogen können die Teilnehmer überprüfen, wo ihre Stärken und Schwächen im Schutz der Biodiversität sind.

Die Auszeichnung der Sieger


Am 06. April 2011 werden in Stuttgart die Gewinnerkommunen im Rahmen einer festlichen Auszeichnungsfeier unter der Teilnahme von zahlreichen Vertretern aus Politik, Verwaltung und Kultur besonders geehrt. Die besten Kommunen und Projekte erhalten ein Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro, das die Stiftung Lebendige Stadt zur Verfügung gestellt hat. Eine Teilnahme lohnt sich also in vieler Hinsicht.
Machen Sie mit!


Wettbewerbe - Teilnahme möglich bis: 2010-11

Bewerbungsschluss ist der 15. November 2010.
Großer Präventionspreis 2011 Baden-Württemberg
Beteiligen können sich Kommunen, Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen sowie sonstige Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg, die Netzwerke und Initiativen zur Prävention und Gesundheitsförderung für Schule, Betrieb und auf kommunaler Ebene anbieten.

Mit der Ausschreibung des Großen Präventionspreises 2011 in Baden-Württemberg sollen

  • nachahmenswerte Projekte zu den Themen Nachhaltigkeit und Vernetzung bei Prävention und Gesundheitsförderung prämiert, bekannt gemacht und verbreitet werden
  • erfolgversprechende Ansätze zur Förderung der Gesundheit in allen Lebensphasen und Lebenswelten sowie zur Prävention von chronischen Krankheiten mehr ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden
  • die vielfältigen Initiativen erfasst und in einer elektronischen Datenbank veröffentlicht werden
  • der Austausch über ?gute Praxisbeispiele? und eine landesweite Fachtagung zur Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer initiiert werden

Welche Initiativen können eingereicht werden?

Gesucht werden laufende oder geplante längerfristige Projekte, Programme und Maßnahmen zur Schaffung von Netzwerken und zur Verbreitung der Prävention und Gesundheitsförderung in Schule, Betrieb und auf kommunaler Ebene beispielsweise mit folgenden Strategien:

  • Auftreten chronischer Krankheiten soll vermieden oder zumindest hinausgezögert werden
  • Gesundheit in allen Lebensphasen und Lebenswelten fördern
  • Durch Prävention die Wettbewerbsfähigkeit Baden-Württembergs sichern
  • Gestaltung gesundheitsfördernder Lebenswelten als Querschnittsaufgabe sehen
  • Innovationspotential des wachsenden Gesundheitsmarktes erschließen
  • Bedeutung der Lebenswelt Kommune und der Vernetzung wesentlicher Akteure stärken
  • Initiativen  zum Aufbau/Einrichtung Kommunaler Gesundheitskonferenzen/-netzwerke entwickeln


Aktuelle Neuerscheinungen

Merkblatt DWA-M 150 - Datenaustauschformat für die Zustandserfassung ...
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Wettbewerbe


Teilnahmeschluss der deutschen Vorausscheidung: 1. Oktober 2010
European Enterprise Award 2010/11: EU-Wettbewerb zur Förderung von Entrepreneurship
Beteiligen können sich u.a. Regionen und Kommunen und Partnerschaften zwischen öffentlichen Behörden und Unternehmen. Anwärter müssen vorzeigen, wie sie durch ihre Tätigkeiten das Unternehmertum erleichtert und die Wirtschaft angekurbelt haben.
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Bewerbungsschluss ist der 15. November 2010.
Großer Präventionspreis 2011 Baden-Württemberg
Beteiligen können sich Kommunen, Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen sowie sonstige Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg, die Netzwerke und Initiativen zur Prävention und Gesundheitsförderung für Schule, Betrieb und auf kommunaler Ebene anbieten.
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Bewerbungsschluß: jeweils der 31. Dezember eines Jahres
Europapreis des Ministerkomitees des Europarates
Bewerben können sich Städte und Gemeinden, die Erfahrungen durch Städtepartnerschaften mit ausländischen Gemeinden gesammelt haben.
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