Das moderne Umweltrecht hat sich in den vergangenen Jahren zu einem überaus wichtigen und außerordentlich dynamischen Rechtsgebiet entwickelt. Dies zeigt die Entwicklung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
- Wie meistert man die wachsenden umweltrechtlichen Anforderungen in der Bau- und Fachplanung?
- Wie gewährleistet man Rechts- und Investitionssicherheit und umgeht rechtliche Fallstricke angesichts der immer komplexer werdenden europarechtlichen und nationalen Vorgaben und einer Fülle einschlägiger Gerichtsentscheidungen?
Ziel dieses Intensivkurses ist es, Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklungen zu bringen und Ihre Kenntnisse in den wichtigsten Bereichen des Umweltrechts zu vertiefen. Die Referenten geben Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtsentwicklung und Judikatur und bewerten diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Praxis.
Qualitative und quantitative Personalplanung in Behörden
Wirkungsvolle Steuerung zur Begegnung der demographischen Herausforderungen
Eine große aktuelle Herausforderung für Verwaltungen ist der effektive und effiziente Einsatz des Personals. Insbesondere in Anbetracht des demografischen Wandels wird es immer wichtiger, durch eine sachgerechte Planung des Personalbedarfes eine exakte, kontrollierbare und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für den optimalen Personaleinsatz zu schaffen, die eine angemessene Verteilung des Personalbestands gewährleistet und die Aufgabenwahrnehmung und -erledigung der organisatorischen Einheiten sicherstellt.
Hierzu gehört nicht nur die quantitative Personalbedarfsplanung, sondern auch die Ermittlung der für die Aufgabenerledigung benötigten qualitativen Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter. Schwerpunkt des Seminars ist das Vorgehen bei der Personalbedarfsplanung in der öffentlichen Verwaltung mit folgenden Themen:
• Methoden der Personalbedarfsplanung
• Erhebungstechniken für den quantitativen und qualitativen Personalbedarf
• Planung und Umsetzung eines Projektes zur Personalbedarfsplanung
Referenten:
Eckart Hagenloch, Geschäftsführer BOC GmbH
Langjährige Erfahrung in Projektleitung und Coaching in der öffentlichen Verwaltung, u.a. als Amtsleiter Doppik in der Stadt Leipzig
Eva Wolf, Senior Consultant BOC GmbH
Langjährige Erfahrung in Organisationsprojekten in der öffentlichen Verwaltung
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
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Die öffentliche Hand ist gehalten Güter und Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen. Die Prozesse sollen dabei transparent sein und ordnungsgemäß ablaufen. Diese Prozesse sind allerdings risikobehaftet, da es um viel Geld geht, das der Steuerzahler letztendlich zur Verfügung stellen muss. Knappe öffentliche Mittel und Korruptionsrisiken im Beschaffungsprozess erfordern beständiges Augenmerk. Aufgrund der bestehenden Risiken ist die Vergabeprüfung ein immer währendes Thema in der öffentlichen Verwaltung.
IR-Prüfungen sind methodisch auf die Risiken der zu prüfenden Fachgeschäftsprozesse und auf die konkreten Prüfungshandlungen auszurichten. Das Praxisseminar dient diesen Zielen durch praxisorientierte Einführung in Hauptbereiche der wirtschaftlichen Umsetzung der öffentlichen Geschäftsprozesse. Diese Themen erfordern ein spezifisch fachliches Vorgehen für effiziente und effektive Prüfungen.
Der Workshop hilft durch praktische Beispiele und bei der Planung, der praktischen Vorbereitung und der Durchführung einer Prüfung. IR-Leitungen sowie Prüfern wird das notwendige fachliche Wissen zur risiko-chancen-orientierten Prüfung vermittelt.
Referent:
Oliver Dieterle, Leiter Interne Revision, Certified Internal Auditor (CIA), Bundesagentur für Arbeit
Veranstaltungsort:
Frankfurt a. M. (Novotel Frankfurt City
Lise-Meitner-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.novotel.com
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Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stellt nach wie vor besondere Anforderungen an die Vergabestellen bzw. Einkaufsabteilungen und die Bedarfsträger, aber auch an die Bieter. Dies umso mehr, als aufgrund der jüngsten Entscheidungen im Umfeld des so genannten „Feuerwehr-Fahrzeugkartells“ dieser Beschaffungszweig stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.
Das Vergabeverfahren muss den hohen Anforderungen an die zu beschaffenden Fahrzeuge und Ausrüstungsteile und deren regelmäßig langen Lebenszyklen gerecht werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Führung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich. Die rechtlichen Vorgaben der VOL/A, der VgV und des GWB – wie etwa Mittelstandsschutz, Produktneutralität und Energieeffizienz – sind in Einklang zu bringen mit den Zielen der Bedarfsträger, etwa der Feuerwehren.
Aber nicht nur das Vergabeverfahren alleine ist maßgeblich für den Erfolg der Beschaffung. Von ebenfalls großer Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen sind eine sorgfältig erstellte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung sowie die begleitenden Maßnahmen bis zur Abnahme des Einsatzfahrzeuges nach Erstellung durch den Auftragnehmer.
Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, wie einerseits unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ein wirtschaftliches und rechtskonformes Vergabeverfahren durchgeführt und andererseits eine ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden kann.
Referenten:´
• Branddirektor Willi Reckert, Abteilungsleiter Einsatz und stellvertretender Amtsleiter der Feuerwehr Münster
• Rechtsanwalt Günther Pinkenburg, LL.M., Geschäftsführer, INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Veranstaltungsort:
Königswinter (Bonn) (Maritim Hotel Königswinter (bei Bonn)
Rheinallee 3, 53639 Königswinter
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
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Wie die Ausbildung in der Verwaltung für alle ein Erfolg werden kann
Die Nachwuchskräfte werden immer schlechter! Die Auszubildenden haben eine mangelnde Ausbildungsreife! So oder so ähnlich hören sich Aussagen aus der Praxis an. Aber ist das wirklich war? Die Aussage hat eine innewohnende Tendenz zur Generalisierung, bei der nur einseitig auf die Auszubildenden geschaut wird. Wir glauben, dass sich in der Praxis vielmehr nicht richtig mit dem Nachwuchs beschäftigt wird. Es fehlt zum einen immer an der notwendigen Zeit, vor allem aber an dem erforderlichen Wissen, wie Ausbildung gelingen kann, also worauf es ankommt und was wirklich zählt. Hierbei spielen – entgegengesetzt der weit verbreiteten Auffassung – die zum Einsatz kommenden Ausbildungsmethoden jedoch die geringste Rolle. Viel entscheidender sind Faktoren wie z. B. die Gestaltung der Beziehung, die Haltung gegenüber den Nachwuchskräften und praktische Lernverfahren. Nach diesem Verständnis haben die Ausbildungsbehörden die Aufgabe eines Gärtners und sollen den besten Boden bereitstellen, damit die „Nach-Wuchs-Kräfte“ sich auch gut entwickeln und reifen können. Das Seminar soll hierfür das nötige Handwerkszeug vermitteln.
Das Praxisseminar eröffnet den Ausbildern und Personalverantwortlichen in den Behörden und Organisationen die Möglichkeit, sich in einem lebendigen und abwechslungsreichen Seminar mit aktuellen ausbildungsrelevanten Fragestellungen und Herausforderungen zu beschäftigen. Fließender Wechsel zwischen Theorie-/Praxis-Input, eigenen Erarbeitungen (auch in Kleingruppen), Selbstreflexionen, Rollenspielen und gegenseitigem Austausch kennzeichnen den methodischen Ablauf. Letztlich lebt das Seminar auch von „outside-in-Innovationen“, d. h. es bringen alle Teilnehmer Ihre praktischen Erfahrungen in das Seminar (von außen) mit hinein. Somit hat es ein Stück weit auch die Charakteristik eines sog. „think tanks“, bei dem sich Ausbildungs-Spezialisten treffen, um Fachwissen gewinnbringend miteinander zu vernetzen.
Zielgruppe:
Personalmanager und Mitarbeiter, die für die Sparte Ausbildung/Nachwuchskräftegewinnung und Personalentwicklung verantwortlich sind und sich mit aktuellen Trends und Entwicklungen vertraut machen wollen.
Referent:
Marco Weißer, Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH),
Master of Public Administration (Univ.),
Fachbereichsleiter Organisation und Personal, Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Veranstaltungsort:
Bonn (Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de
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Effektive Kommunikation ist die Grundlage für Erfolg am Behördenarbeitsplatz: Motivierte Menschen ziehen gerne an einem Strang, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Aber: nicht immer funktioniert die Kommunikation untereinander optimal und mit Spaß – im Gegenteil. Konflikte sind daher im täglichen Arbeitsprozess unvermeidbar. Zudem geraten Mitarbeiter durch stetig steigende Arbeitsverdichtung im beruflichen Alltag zunehmend unter Zeitdruck und die Balance zwischen Berufsleben und Freizeit geht völlig verloren. Ein angespanntes, von Sorgen und Ängsten geprägtes Klima kann Mobbinghandlungen begünstigen und die Burnout-Spirale in Gang setzen.
Im Seminar “Kommunikation, Konflikte und Gesundheit” werden Themenbereiche vorgestellt, die sich positiv wie auch negativ auf das Arbeitsklima auswirken können. Es wird die Gelegenheit geboten, Ihr persönliches Verhaltensrepertoire und Ihr Verhandlungsgeschick zu erweitern. Ziel ist es, präventive Verhaltensweisen zu erlernen, um die persönliche Leistungskraft zu erhalten und zu verbessern. Prävention ist wichtig, damit Mobbing oder Burnout erst gar nicht aufkommen oder rechtzeitig eingedämmt werden. Je früher mit diesem Schritt begonnen wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, durch klärende Gespräche und kluge Strategien die Arbeitssituation wieder positiv zu gestalten.
Methode
Trainer-Input, Übungen, Erfahrungsaustausch.
Referentin:
Heidrun Rösch
Seit 1985 freiberufliche Managementtrainerin mit den Themenschwerpunkten Rhetorik, Kommunikation, Arbeitsmethodik, Zeitmanagement, Kundenorientierte Kommunikation, Kommunikation am Telefon, Teambildung, Projektmanagement, Stressmanagement, Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitsfördernde Massnahmen.
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
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Korruption ist ein Thema, das auf allen staatlichen Ebenen Bedeutung hat, und nicht zuletzt durch einige prominente Skandale seit etwa fünfzehn Jahren verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten ist. Wähnte man lange Zeit, Deutschland sei vom Problem der Korruption nur marginal betroffen, sprechen die Fakten der Ermittlungsbehörden und die vermuteten Dunkelziffern eine andere Sprache. Korruption schwächt Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und schädigt das Ansehen des Staates sowie seiner Glieder.
Die Erkenntnisse im Bereich der Korruption verdeutlichen, dass es eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen für die öffentliche Hand und Unternehmen gibt, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Ansatzpunkte und Zielrichtungen im Detail sinnvoll ergänzen und effektiv sind. Zwar waren und sind einzelne Maßnahmen Gegenstand vielfältiger politischer Überlegungen und einzelne Behörden versuchen auch ein umfassendes Paket an Präventionsmaßnahmen zu schnüren, allerdings ist insgesamt noch eine gewisse Zurückhaltung zu diesem Thema zu verzeichnen.
Das Seminar möchte eine Gesamtübersicht über alle derzeit praktizierten und diskutierten Maßnahmen im Bereich Korruptionsprävention bieten und dazu ermutigen, diese in ihrer Gesamtheit auch umzusetzen.
Fachliche Leitung:
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
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Die EVB-IT, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, sind mit Vertretern der IT-Industrie abgestimmte Vertragsbedingungen der Öffentlichen Hand, die diese zur Beschaffung von IT-Leistungen auf Basis der VOL/A und VOL/B einsetzt. Hierzu verhandelt regelmäßig eine Arbeitsgruppe des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund /Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV), der auch der Seminarleiter angehört, unter Leitung des Bundesministeriums des Innern mit einer Verhandlungsdelegation des BITKOM. Nunmehr untersteht diese Arbeitsgruppe dem neu geschaffenen IT-Planungsrat. Die EVB-IT lösen seit 2002 nach und nach die Vorgängerbedingungen, namentlich die “Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte” (BVB) ab.
Der EVB-IT-Systemvertrag wurde 2007 nach langen Verhandlungen mit den Vertretern der Industrie durch das BMI veröffentlicht. Er stellt in mehreren Punkten eine Abkehr von den vorher einvernehmlich verabschiedeten einfachen EVB-IT dar. Erstmals wird die Erbringung einer komplexen Gesamtleistung in einem Vertrag auf werkvertraglicher Grundlage abgebildet. Ziel ist die Erstellung eines funktionierenden Gesamtsystems, i.d.R. bestehend aus Hard- und Software unter der Gesamtverantwortung des Auftragnehmers. Im Herbst 2012 ist der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht worden. Die neuen EVB-IT System, wie die korrekte Bezeichnung nun lautet, sind besser und praxisnäher geworden. Es sind hier die Erfahrungen der Anwender aus nahezu fünf Jahren Nutzung der Vorversion eingeflossen.
Der EVB-IT-Systemlieferungsvertrag ist die konsequente Fortsetzung der mit dem Systemvertrag verfolgten Linie, die Beschaffung von mehreren verschiedenartigen, aber zusammengehörigen Leistungen in einem Vertrag abzubilden, um einheitliche und die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers sicherzustellen. In Abgrenzung zum EVB-IT-Systemvertrag dient der Systemlieferungsvertrag zum Erwerb von einfacher gelagerten Hard- und Softwareleistungen auf kaufvertraglicher Basis. Er wurde im Jahre 2010 einvernehmlich mit der Industrie veröffentlicht und erfreut sich bereits jetzt großer Beliebtheit.
Dieses Seminar ist vor allem für Praktiker gedacht, die bereits Erfahrung im Umgang mit den EVB-IT haben, über Grundlagenwissen verfügen und ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen möchten. Die Teilnehmer erfahren Details zu beiden Vertragstypen und setzen sich intensiv mit den AGB und den Vertragsformularen auseinander. Sie sollen lernen, die Verträge praktisch zu verwenden und damit kleinere und mittlere IT-Projekte selbst abzuwickeln. Demgemäß nimmt die praktische Übung anhand von Beispielfällen breiten Raum ein.
Referent:
Rechtsanwalt Norman Müller, TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt
Mitglied der Arbeitsgruppe EVB-IT, die im Auftrag des IT-Planungsrats die EVB-IT verhandelt
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim Hotel Berlin
Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
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Die EVB-IT, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, sind mit Vertretern der IT-Industrie abgestimmte Vertragsbedingungen der Öffentlichen Hand, die diese zur Beschaffung von IT-Leistungen auf Basis der VOL/A und VOL/B einsetzt. Hierzu verhandelt regelmäßig eine Arbeitsgruppe des Kooperationsausschusses Automatisierte Datenverarbeitung Bund /Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV), der auch der Seminarleiter angehört, unter Leitung des Bundesministeriums des Innern mit einer Verhandlungsdelegation des BITKOM. Nunmehr untersteht diese Arbeitsgruppe dem neu geschaffenen IT-Planungsrat. Die EVB-IT lösen seit 2002 nach und nach die Vorgängerbedingungen, namentlich die “Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte” (BVB) ab.
Der EVB-IT-Systemvertrag wurde 2007 nach langen Verhandlungen mit den Vertretern der Industrie durch das BMI veröffentlicht. Er stellt in mehreren Punkten eine Abkehr von den vorher einvernehmlich verabschiedeten einfachen EVB-IT dar. Erstmals wird die Erbringung einer komplexen Gesamtleistung in einem Vertrag auf werkvertraglicher Grundlage abgebildet. Ziel ist die Erstellung eines funktionierenden Gesamtsystems, i.d.R. bestehend aus Hard- und Software unter der Gesamtverantwortung des Auftragnehmers. Im Herbst 2012 ist der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht worden. Die neuen EVB-IT System, wie die korrekte Bezeichnung nun lautet, sind besser und praxisnäher geworden. Es sind hier die Erfahrungen der Anwender aus nahezu fünf Jahren Nutzung der Vorversion eingeflossen.
Der EVB-IT-Systemlieferungsvertrag ist die konsequente Fortsetzung der mit dem Systemvertrag verfolgten Linie, die Beschaffung von mehreren verschiedenartigen, aber zusammengehörigen Leistungen in einem Vertrag abzubilden, um einheitliche und die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers sicherzustellen. In Abgrenzung zum EVB-IT-Systemvertrag dient der Systemlieferungsvertrag zum Erwerb von einfacher gelagerten Hard- und Softwareleistungen auf kaufvertraglicher Basis. Er wurde im Jahre 2010 einvernehmlich mit der Industrie veröffentlicht und erfreut sich bereits jetzt großer Beliebtheit.
Dieses Seminar ist vor allem für Praktiker gedacht, die bereits Erfahrung im Umgang mit den EVB-IT haben, über Grundlagenwissen verfügen und ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen möchten. Die Teilnehmer erfahren Details zu beiden Vertragstypen und setzen sich intensiv mit den AGB und den Vertragsformularen auseinander. Sie sollen lernen, die Verträge praktisch zu verwenden und damit kleinere und mittlere IT-Projekte selbst abzuwickeln. Demgemäß nimmt die praktische Übung anhand von Beispielfällen breiten Raum ein.
Referent:
Rechtsanwalt Norman Müller, TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt
Mitglied der Arbeitsgruppe EVB-IT, die im Auftrag des IT-Planungsrats die EVB-IT verhandelt
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim Hotel Berlin
Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin
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“Jeder sieht ein Stückchen Welt, gemeinsam sehen wir die ganze.”
Bereits Johann Wolfgang von Goethe bemerkte, dass nach seiner Überzeugung es kein größeres und wirksameres Mittel zu wechselseitiger Bildung als das Zusammenarbeiten gäbe. Die gegenwärtigen Aufgaben und Sachverhalte, wie auch die zu lösenden Probleme der Zukunft nehmen zusehends an Komplexität weiter zu und werden daher bald nur noch im Team zu lösen sein. Deshalb wird auch die Arbeit in Verwaltungen immer stärker durch das Arbeiten in Gruppen oder Teams geprägt werden.
Vor diesem Hintergrund steigen diesbezüglich die Anforderungen an Führungskräfte deutlich an und die fachlich-berufliche Qualifikation allein scheint heute bei Weitem nicht mehr auszureichen. Organisationen erwarten von ihren Führungskräften die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen wie auch ausgeprägte Führungskompetenzen sowie eine hohe Flexibilität im Denken und Handeln.Gute und erfolgreich gestaltete Führung setzt glaubwürdige, authentische, offene, initiative, aktive und emotional stabile Führungskräfte voraus. Führen bedeutet, Menschen zu integrieren und mit ihnen zu kooperieren. Es gilt, ihnen einen erlebbaren Sinn und eine Werteorientierung zu vermitteln, um die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrer Organisation nachhaltig zu steigern und dadurch den Erfolg zu festigen. Aber auch Führungskräfte untereinander sollten sich sinnhaft vernetzten und in diesem Sinne, ungeachtet evtl. Konkurrenzempfindungen, im Sinne eines Ganzen lernen erfolgreich zusammenzuwirken.
Warum ist dies manchmal so schwierig? Wie kann Gruppen- bzw. Teamarbeit optimal funktionieren? Kann Menschenführung überhaupt zielführend gelingen? Fragen die für den Führungsprofi durchaus ihre Berechtigung haben. Zur Optimierung der bereits vorhandenen Führungskompetenz sind in der Regel Maßnahmen für Führungskräfte auf allen Führungsebenen zur Teamentwicklung bzw. Teambildung sinnvoll bzw. erforderlich. Denn: “Keine/r ist für das Problem, aber jede/r für die Lösung verantwortlich.”
(Ben Furman)
Referent:
Oberpsychologierat Joh. Martin Jakubeit, Dipl.-Psychologe, Polizeipsychologe bei der Polizei Baden-Württemberg
Veranstaltungsort:
Frankfurt a. M. (Novotel Frankfurt City
Lise-Meitner-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.novotel.com
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Die rasante Entwicklung des Vergaberechts hat sich auch 2013 fortgesetzt. Erfreulicherweise haben sich eine Reihe von Spielräumen ergeben – zum einen aus den neuen gesetzlichen Vorschriften, zum anderen aus aktuellen Entscheidungen der europäischen und nationalen Gerichte.
Die Veranstaltungsreihe Update Vergaberecht 2013 bringt Sie auf den neuesten Stand und erklärt, welche praktischen Konsequenzen sich aus den neuen Vorschriften und Entscheidungen ergeben. Die einzelnen Veranstaltungen fassen den neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung verständlich zusammen und bieten anhand von konkreten Fallbeispielen eine Basis für ein rechtssicheres und wirtschaftliches Vergabemanagement.
Schwerpunktthemen 2013 sind die neuen Vorgaben zu Umweltschutz und Energieeffizienz sowie die neuen sozialen Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe (Tariftreue, Frauenförderung und Sozialstandards). An den jeweiligen Veranstaltungsorten kann das Programm in Details abweichen. Fordern Sie bitte bei Interesse das gesonderte Programm für den konkreten Ort an. Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin.
Neben den Vergaberechtsexperten der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK werden Praktiker aus Bundes- und Landesministerien, zum Beispiel Herr Hans-Peter Müller, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (bei den Veranstaltungen in Düsseldorf, München, Hamburg, Frankfurt und Berlin), referieren und auf Ihre Fragen eingehen.
Die Inhalte der Veranstaltung sowie auch der Zeitrahmen werden speziell ausgerichtet auf die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer, die jeweils aktuelle Rechtsprechung sowie auf die Fragen der Teilnehmer.
In einer "älter und bunter" werdenden Gesellschaft gewinnt das Angebot unterschiedlicher Wohn- und Pflegemöglichkeiten an Bedeutung. Neben der ambulanten Pflege in der eigenen Wohnung oder im Betreuten Wohnen, wird zunehmend die ambulante Betreuung in Pflegewohngemeinschaften als Alternative zum Pflegeheim thematisiert.
Diese Angebotsform entspricht den aktuellen Trends. Konzeption und Umsetzung sind allerdings hoch komplex. Neben rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten ist eine Vielzahl pflegefachlicher Gesichtspunkte zu beachten, damit diese "alternative" Wohnform wirklich als Alternative zu herkömmlichen Altenhilfeangeboten gelten kann. Dabei sind neben den ambulanten Konzepten stets aber auch "stationäre" Hausgemeinschaftskonzepte mitzudenken.
Das Seminar thematisiert die Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten in ordnungs- und leistungsrechtlicher Hinsicht und zeigt auf, wie qualitativ und wirtschaftlich nachhaltige Modelle im Kontext quartiersbezogener Angebote konzipiert und realisiert werden können.
Veranstaltungsort:
Hannover (Eilenriedestift e. V., Bevenser Weg 10, 30625 Hannover)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
270 € für vhw-Mitglieder, 330 € für Nichtmitglieder sowie alle Angehörigen der freien, gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Wohlfahrtspflege, 100 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
In der öffentlichen Verwaltung werden wesentliche Aufgaben zunehmend in Form von Projekten abgewickelt. Vor allem die Entwicklung und Einführung von IT-Systemen wird typischerweise als Projekt organisiert. Die Formulierung der fachlichen Anforderungen erfolgt dabei meist mit eigenem Personal, die Implementierung der Systeme wird in vielen Fällen an externe Firmen vergeben. Die Steuerung des Gesamtprojektes von der Projektidee bis zur Einführung liegt oft in der Verantwortung eines Behörden-internen Projektleiters. Projektmanagement und Qualitätssicherung sind wichtige Methoden zur Erreichung der Projektziele
Einhaltung der geplanten Projektetermine,
Erreichung der geforderten Qualität und Funktionalität und
Einhaltung der geplanten Kosten.
Dieses Seminar liefert einen Überblick zu den zentralen Herausforderungen des Projektmanagement in IT-Projekten. Schwerpunkte sind die Prozesse zum Projektmanagement, zu Qualitätssicherung und Test sowie zu Anforderungsmanagement und Testmanagement. Die Referenten vermitteln praktische Erfahrungen und bewährte Methoden zur erfolgreichen Abwicklung von IT-Projekten.
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
)
Die Abwasserbehandlung ist einem ständigen Wandel unterworfen. Mit dieser Veranstaltung werden aktuelle Neuerungen aus Planung und Betrieb erstmalig zusammengefasst vorgestellt. Damit können Verantwortliche für Planung, Bau und Betrieb aus Kommunen, Verbänden, Ingenieurbüros und Industrie komprimiert in einer Veranstaltung die neuesten Informationen erhalten.
Die Kläranlagentage werden gemeinsam mit den Kanalbautagen angeboten – es wird hier ebenfalls eine Fachausstellung angeboten.
Veranstaltungsort:
Bad Soden am Taunus (RAMADA Hotel Bad Soden, Königsteiner Straße 88, 65812 Bad Soden)
Veranstalter:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
Kosten:
460 Euro für DWA-Mitglieder; 530 Euro für Nicht-Mitglieder
Ansprechpartner:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
Eine leistungsfähige IT-Infrastruktur und prozessunterstützende Fachverfahren stellen das Rückgrat der modernen Verwaltung dar. Der Einkauf von Hard- und Software kann aber sowohl die Auftraggeber – wie auch die Bieterseite vor besondere Herausforderungen stellen. Neben den vielfach komplexen technischen Fragestellungen sind auch die Zwänge des Vergaberechts zu beachten. Ein effektives und zugleich rechtsicheres Vergabeverfahren bedarf daher einer sorgfältigen Verfahrensvorbereitung und -durchführung, wobei auch vergaberechtliche Gestaltungsspielräume auszunutzen sind. Auftraggeber wie auch Bieter können hier von den Lockerungen nach der VOL/A 2009 und auch neuen Tendenzen in der Rechtsprechung profitieren.
Das Seminar vermittelt anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern das erforderliche Wissen, wie unter Berücksichtigung der Zwänge des Vergaberechts auch fachlich ein sinnvoller Beschaffungsprozess aufgesetzt und durchgeführt werden kann. Neben den rechtlichen Grundlagen werden auch fachliche Aspekte interdisziplinär für die Vergabepraxis aufbereitet.
Referenten:
• Dr. Thomas Kirch, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
• Kathrin Strobel, ADVITEC Informatik GmbH
• Jörg Boche, ADVITEC Informatik GmbH
Veranstaltungsort:
München (Maritim Hotel München
Goethestraße 7, 80336 München
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
)
Das Vergaberecht bildet eine dynamische und gerade für den praktischen Neuling schwer zu überschauende Materie. Ziel dieses Seminars ist es, Einsteigern in die Thematik den rechtssicheren Umgang mit den Vorgaben der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) für die Praxis systematisch und verständlich zu vermitteln. Freiberufliche Leistungen werden an Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer unter Berücksichtigung der VOF vergeben. Hierbei handelt es sich überwiegend um Verhandlungsverfahren, die weniger stringent geregelt sind als Vergaben in anderen Bereichen. VOF-Verhandlungsverfahren sind in der Regel zweistufig – Erfolg hat hier, wer auf Basis eines fundierten (Fach-)Wissens und einer sorgfältigen Bearbeitung die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer setzen sich dann in solchen Verfahren durch, wenn sie sich strategisch richtig bewerben und in den Auftragsverhandlungen überzeugend auftreten.
Ziel des Seminars ist es, praktikable und rechtssichere Wege aufzuzeigen, wie unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Vorgaben die Beschaffungsvorhaben durchgeführt werden können. Anhand von anschaulichen Fällen werden die Grundlagen der Verfahrensgestaltung und der Ablauf eines Vergabeverfahrens von der Erstellung der Vergabeunterlagen bis zum Abschluss durch Zuschlagserteilung erläutert. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, sich mit den Referenten auszutauschen und eigene praxisrelevante Fragestellungen in das Seminar einzubringen, insbesondere bei den ersten Berührungspunkten mit der VOF in der Vergabepraxis auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Das Seminar richtet sich somit insbesondere an Personen, die keine oder nur rudimentäre Erfahrungen in der deutschen Vergabepraxis haben, sich den dortigen Herausforderung aber kurzfristig stellen wollen oder müssen.
Referenten:
Rechtsanwalt Bastian Haverland, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwalt Armin Preussler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Veranstaltungsort:
Berlin (Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) laden ein zum Bundeskongress "Bürgernahe Stadtentwicklung und Kooperation". Ziel ist es, die Bedeutung bürgernaher Stadtentwicklung sowie zentrale Aspekte der Kooperation verschiedener Akteure vor Ort aufzuzeigen. Hierzu werden die Ergebnisse von Modellvorhaben unterschiedlicher Forschungsfelder wie "Kooperation konkret", "Kooperation im Quartier" (KIQ), "Eigentümerstandortgemeinschaften" (EGS) und "Jugendliche im Quartier" thematisiert.
Die Präsentations- und Diskussionsformate widmen sich drei Schwerpunkten:
Integrierte Strategien für Hauptverkehrsstraßen
Gesundheits- und Kulturförderung im Quartier
Leerstandsbewältigung und Quartiersbelebung
Außerdem werden Exkursionen in Fürth zu den Themen militärische Konversion, stadtteilbezogene Gesundheitsprojekte sowie Soziale Stadt angeboten.
In zahlreichen Bundesländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen als dem größten Bundesland, ist das Widerspruchsverfahren in 2007 abgeschafft worden. Für die Mitarbeiter/Innen der Sozial-fachbereiche in Kommunen und Kreisen, die sich insbesondere mit dem SGB II und dem SGB XII zu befassen haben, gilt das Widerspruchsverfahren, das einem möglichen späteren Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist, jedoch weiterhin. Für diese Mitarbeiter/Innen ist es demnach entscheidend, dass die von ihnen abgefassten Widerspruchsbescheide sowohl von der Form als auch der materiellen Begründung her rechtssicher abgefasst sind. Auf diese Weise lassen sich Fehler in einem späteren Verfahren vor dem Sozialgericht vermeiden.
Schwerpunkte im Seminar sind zunächst die Erläuterung des Zwecks des Widerspruchsverfahrens, die Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Widerspruch sowie die Anforderungen an dessen Begründetheit. Anschließend wird ausführlich auf die Anfertigung eines Abhilfe- sowie eines Widerspruchsbescheides eingegangen. Dabei wird besonderer Wert auf den richtig abgefassten Tenor gelegt. Abschließend wird noch auf die Problematik eingegangen, inwieweit ein Widerspruchsbescheid gegenüber dem Ausgangsbescheid eine Verschlechterung für den Widerspruchsführer mit sich bringen kann.
Einen besonderen Bezug zur Praxis erfährt das Seminar dadurch, dass an die Teilnehmer im 2. Teil der Veranstaltung ein Aktenfall ausgegeben wird, auf dessen Grundlage sie in Klein-gruppen einen vollständigen Widerspruchsbescheid mit Tenor, materiell rechtlicher Begrün-dung und Rechtsbehelfsbelehrung erarbeiten sollen. Dieser Widerspruchsbescheid wird anschließend besprochen. Auf diese Weise können die Teilnehmer ihr während des Seminars erworbenes Wissen direkt in die Praxis umsetzen.
Die Teilnehmer werden gebeten, folgende Gesetzestexte zum Seminar mitzubringen:
SGB II, SGB X, SGB XII und das SGG.
Referent:
Rechtsanwalt Stefan Hange, Erster Beigeordneter und Rechtsamtsleiter a.D.
Veranstaltungsort:
Bonn (Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de
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Die Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von Leistungen (kurz UfAB) hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten zu einem leistungsfähigen Werkzeug für die praktische Gestaltung von IT-Vergabeverfahren entwickelt. Dies ist umso wichtiger, wenn man die Entwicklungen des Vergaberechts in den letzten zehn Jahren betrachtet, die von einer Verschärfung der rechtlichen Anforderungen und dementsprechend von einer immer strengeren Rechtsprechung geprägt sind.
Die UfAB existiert nunmehr bereits in der fünften Ausgabe (UfAB V) und diese liegt gegenwärtig in der Version 2.0 vor. Die aktuelle Version wurde zwischenzeitlich durch „Sonderhefte“ ergänzt, zuletzt im August 2012 mit einer nochmaligen Überarbeitung des Moduls zum Schritt 6: Bewertungsmethoden.
Gerade das Thema Angebotsbewertung ist für alle Beteiligten am Vergabeverfahren brisant. Das Seminar soll nach einer Einführung in die UfAB die wichtigsten Bewertungsmethoden vorstellen und dem Beschaffer die Entscheidung erleichtern, ob er die von der UfAB gebotenen Methoden nutzt und welcher im konkreten Fall ggf. der Vorzug zu geben ist. Neben Hinweisen zur Nutzung auch der übrigen Module der UfAB als Entscheidungshilfe und Leitfaden durch ein Vergabeverfahren soll insbesondere die praktische Erstellung von Kriterienkatalogen und Bewertungsmatrices erlernt werden, auf deren Basis dann schließlich die Auswertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten beruht.
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
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Verwaltung 4.0 – Strategische Kunden-, Produkt- und Prozessorientierung
Moderne Verwaltung für heute und übermorgen gestalten
24. – 25. Juni 2013, Maritim proArte Hotel, Berlin
Die Innovationsinitiative “Industrie 4.0″ ist in aller Munde! Damit diese von der Deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung ins Leben gerufene und für den Standort Deutschland bedeutsame zentrale Zukunftsnitiative ihre Wirkung für den Wohlstand unseres Landes voll entfalten kann, sind die Projektvorhaben dort durch korrespondierende Bausteine in der Öffentlichen Verwaltung zu unterstützen. Doch: Wie sieht die Verwaltung der Zukunft aus? Wie können sich öffentliche Verwaltungen trotz Haushalt- und Schuldenkrise und regressiver Finanz- und Ressourcenplanung auf der einen Seite sowie steigenden Anforderungen von Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite entwickeln und zukunftssicher aufstellen? Wie sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in den nächsten Jahrzehnten aus? Wie stellt sich die Verwaltung – beginnend jetzt – den gesicherten Prognosen der Bevölkerungsstatistiker für das Jahr 2030? Welche Rolle kommt dabei heute schon den Führungskräften in Stadt und Land zu? Dies sind nur einige wichtige strategische Fragenstellungen, die im Rahmen des Seminars behandelt werden sollen. Im Weiteren wird das Thema „Employer Branding“ einbezogen – was muss die Verwaltung 4.0 bieten, um für zukünftige Mitarbeiter/innen im regionalen Wettbewerb um die „klugen Köpfe“ als öffentlicher Arbeitgeber attraktiv zu sein.
Im Kern geht es um die Balance zwischen innovativer Zukunftsgestaltung, der Beachtung finanzieller Rahmenbedingungen und den zukünftig eingeschränkten Personalressourcen. Dabei sind sowohl Innen- und Außensichten, die effiziente Abwicklung der unternehmens- und bürgerbezogenen Verwaltungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung als auch im Wesentlichen die Kunden-, Produkt- und Prozesserfordernisse eng und konsistent aufeinander abzustimmen. Das Seminar legt die notwendigen Grundlagen zur „Verwaltung 4.0“ und zur „strategischen Kunden-, Produkt- und Prozessorientierung“, behandelt Trends und Prognosen und fokussiert insbesondere auf aktuelle Konzepte und Strategien, die bereits erfolgreich in Kommunen in der Praxis angewandt bzw. verfolgt werden. Zentrale Fragenbereiche sind:
• Welche Anforderungen werden in Zukunft an die „Verwaltung 4.0“ gestellt und wie verbinde ich Kunden-, Produkt- und Prozessorientierung in Zeiten knapper Kassen?
• Welche Modelle zur Integrierten Kunden-, Produkt- und Prozessorientierung gibt es, wie finde ich das Richtige für meine Stadt und wie setze ich es in meiner Verwaltung ein?
• Wie haben andere es gemacht, sind meine eigenen Ideen umsetzbar?
• Wie können solche Entwicklungen in der Verwaltung kommuniziert, positiv empfind- und mitgestaltbar gemacht werden?
• Welche Konzepte machen die Verwaltung 4.0 nachhaltig in Zukunft attraktiv für den Nachwuchs?
Das Seminar möchte eine Gesamtübersicht über die derzeit praktizierten und diskutierten Trends, Potentiale und Visionen im Bereich „Verwaltung 4.0 – Strategische Kunden-, Produkt- und Prozessorientierung“ bieten, Raum geben, um eigene Ideen zu diskutieren und dazu befähigen, Zukunftskonzepte maßnahmenbezogen oder in ihrer Gesamtheit umzusetzen. Die Teilnehmer sollen dazu auch strategische Visionen mit dem Zielpunkt 2030, insbesondere vor den demographischen Herausforderungen diskutieren und erarbeiten; die gewonnenen Erkenntnisse sollen idealerweise schon jetzt in deren strategische Zukunftsgestaltung in ihren Städten und Gemeinden einfließen können – weil dafür die heutigen Führungskräfte schon jetzt eine besondere Verantwortung tragen!
Referenten:
• Wilfried Kruse, Wirtschaftsförderungsdezernent der Landeshauptstadt Düsseldorf a.D.
• Prof. Dr. Frank Hogrebe, Wirtschaftsprofessor, IVM² Institut für Verwaltungsmanagement, Mittelstandsforschung und Zukunftsplanung
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
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Verkehrsdichte und gegensätzliche Bedürfnisse von Fahrzeug-, Fuß- oder Radverkehr führen in der Praxis zu vielen Problemen mit reichlich Konfliktpotenzial.
Der Lehrgang vermittelt Ihnen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und anhand von Fallbeispielen die zur Lösung notwendigen Kenntnisse.
Es gibt u. a. Antwort auf folgende Fragen:
- Welche verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind von der Gemeinde bzw. der Straßenverkehrsbehörde einzuhalten?
- Welche Möglichkeiten der Verkehrsregelungen bestehen und wie sind sie voneinander abzugrenzen?
- Welche Anforderungen sind an die Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts und die Anordnung der verkehrsrechtlichen Regelung zu stellen?
- Welche Spielräume hat die Gemeinde gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Bürgern?
- Was ist bei der Bekanntmachung durch Aufstellung eines Verkehrszeichens oder einer Verkehrseinrichtung zu beachten?
- Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen und Anwendungsprobleme mit einem erfahrenen Praktiker zu diskutieren!
- Die Änderungen der StVO (zum 1.04.2013) werden ebenfalls behandelt!
Die Veranstaltung ist als 2-tägiger Lehrgang konzipiert, um genügend Zeit für Vertiefungen und Festigungen des Stoffes im umfangreichen Gebiet des Straßenverkehrsrechts zu haben.
Die aktuellen Entwicklungen im Klimaschutz haben in den letzten Jahren zu vielen technischen Innovationen geführt, mit denen die Nutzung alternativer Energiequellen für einzelne Gebäude ermöglicht werden soll.
Sowohl von den Bediensteten in den kommunalen Bauverwaltungen als auch von Architekten und Bauingenieuren erwarten die Bürger bzw. Kunden und Bauherren eine rechtlich korrekte Beratung. Dies betrifft auch solche modernen technischen Konzepte, wie Photovoltaikanlagen auf Dächern, oberflächennahe Geothermie und Kleinwindkraftanlagen.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen erörtert und mögliche Fragen, Anforderungen, Chancen und Probleme der neuen Formen kleinteiliger Energiegewinnung besprochen.
ÖPNV-Dienstleistungen im Vergabewettbewerb
26. Juni 2013, Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin
Seit dem Inkrafttreten der VO 1370/2007 befindet sich der ÖPNV-Markt in einer Phase des Umbruchs. Die Weichen stehen auf Wettbewerb. Die Anzahl der Ausschreibungen hat nicht nur für Busverkehrsdienste zugenommen. Die Hürden für eine Direktvergabe sind auch im schienengebundenen ÖPNV hoch, nachdem der BGH sich klarstellend zur Anwendung des Kartellvergaberechts geäußert hat. Vielfach werden die Aufgabenträger daher auf einen Vergabewettbewerb entweder nach der VO 1370 oder unter Anwendung des Kartellvergaberechts zurückgreifen müssen. Von der konkreten Gestaltung der Leistungserbringung hängt dabei nicht nur das zu beachtende Verfahrensrecht ab, sondern auch der Erfolg der Vergabe für den Aufgabenträger, das beauftragte Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt auch die Kunden.
Der Umgang mit den Fallstricken des Vergaberechts und auch der Vorgaben der VO 1370 wird in diesem interaktiven Seminar praxisorientiert und mit anschaulichen Fallbeispielen sowohl für den SPNV als auch den ÖPNV mit Bussen vermittelt.
Veranstaltungsort:
Berlin (Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
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Der Demografische Wandel ist eine der wichtigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft. Entscheidungen, die heute getroffen werden, legen die Ver- und Entsorgungsbedingungen für einen langen Zeitraum fest und bedürfen daher sorgfältigster Planung. Bestehende Anlagen müssen u. U. weiter betrieben werden unter sich verändernden Randbedingungen.
Neben den technischen Fragen sind es aber auch ökonomische Fragen (Kosten/Gebühren), die die Diskussion in der Fachwelt und Öffentlichkeit bestimmen. Wie wirken sich die demografischen Entwicklungen auf die Gebühren aus? Und sind die Gebührenzahler von morgen überhaupt in der Lage, diese Lasten zu tragen?
Im Rahmen der Tagung werden die Effekte des demografischen Wandels zunächst dargestellt. Es wird dargelegt, welche Anforderungen sich daraus an die Fachwelt und Öffentlichkeit sowohl im technischen Bereich als auch bei der Gestaltung der Gebühren ergeben.
Anhand einzelner Projekte werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit den sich verändernden demografischen Randbedingungen umgegangen werden kann.
Veranstaltungsort:
Weimar (Bauhaus-Universität Weimar, Hauptgebäude
Dachgeschoss, Oberlichtsaal, Geschwister-Scholl-Straße 8 a)
Veranstalter:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
Kosten:
460 Euro für DWA-Mitglieder; 530 Euro für Nicht-Mitglieder
Ansprechpartner:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Renate Teichmann, Tel.: +49 2242 872-118, Fax: +49 2242 872-135
Geschäftsprozessmanagement in öffentlichen Verwaltungen
27. – 28. Juni 2013, Maritim Hotel Reichshof, Hamburg
18. – 19. November 2013, Maritim Hotel Reichshof, Hamburg
Im Zuge der aktuellen Bestrebungen der Öffentlichen Verwaltung zu größerer Bürgernähe und höherer Effizienz bei gleichzeitiger Kostenreduktion erhalten verwaltungsorientierte Geschäftsprozesse eine stetig zunehmende Bedeutung. Bund, Länder und Gemeinden sehen sich gezwungen, auf knappe öffentliche Mittel, Verwaltungsreformen und Strukturanpassungen zu reagieren und ihre Organisation an die hohen Anforderungen der Bürger und der Öffentlichen Verwaltung gleichermaßen anzupassen. Der Schlüsselfaktor dafür ist ein effizientes und effektives Geschäftsprozessmanagement.
Im Gegensatz zu marktwirtschaftlichen Geschäftsprozessen unterliegen verwaltungsorientierte Geschäftsprozesse besonderen Bedingungen. Sie sind nicht in erster Linie auf den Output, sondern auf die rechts- und regelkonforme Ablauf- und Aufbauorganisation orientiert. Das Grundlagenseminar “Geschäftsprozessmanagement in öffentlichen Verwaltungen” geht umfassend auf diese Besonderheiten der Öffentlichen Verwaltung und dabei insbesondere auf die rechts- und regelkonforme Durchführung der Geschäftsprozesse ein.
Das Seminar hat die Ziele, auf Basis der grafisch-logischen Geschäftsprozessmodellierung und Geschäftsprozessoptimierung den Teilnehmern einerseits die grafisch-logischen Analysemethoden und damit neues Wissen zu allgemeinen und verwaltungsbezogenen Geschäftsprozessen zu vermitteln und sie andererseits zur aktiven Umsetzung des erworbenen Wissens in ihren eigenen Arbeitskontexten zu befähigen.
Veranstaltungsort:
Hamburg (Maritim Hotel Reichshof Hamburg
Kirchenallee 34 – 36, 20099 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
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Update Vergaberecht 2013
Die rasante Entwicklung des Vergaberechts hat sich auch 2013 fortgesetzt. Erfreulicherweise haben sich eine Reihe von Spielräumen ergeben – zum einen aus den neuen gesetzlichen Vorschriften, zum anderen aus aktuellen Entscheidungen der europäischen und nationalen Gerichte.
Die Veranstaltungsreihe Update Vergaberecht 2013 bringt Sie auf den neuesten Stand und erklärt, welche praktischen Konsequenzen sich aus den neuen Vorschriften und Entscheidungen ergeben. Die einzelnen Veranstaltungen fassen den neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung verständlich zusammen und bieten anhand von konkreten Fallbeispielen eine Basis für ein rechtssicheres und wirtschaftliches Vergabemanagement.
Schwerpunktthemen 2013 sind die neuen Vorgaben zu Umweltschutz und Energieeffizienz sowie die neuen sozialen Kriterien der öffentlichen Auftragsvergabe (Tariftreue, Frauenförderung und Sozialstandards). An den jeweiligen Veranstaltungsorten kann das Programm in Details abweichen. Fordern Sie bitte bei Interesse das gesonderte Programm für den konkreten Ort an. Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin.
Neben den Vergaberechtsexperten der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK werden Praktiker aus Bundes- und Landesministerien, zum Beispiel Herr Hans-Peter Müller, im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (bei den Veranstaltungen in Düsseldorf, München, Hamburg, Frankfurt und Berlin), referieren und auf Ihre Fragen eingehen.
Themenüberblick, 10:00-15:00 Uhr:
• Vergaberecht 2013 – Neues aus Brüssel und Berlin
• Aktuelle Rechtsprechung
• Reform der EU-Vergaberichtlinien
• Neue Anforderungen an Vergabeverfahren, insbesondere Energieeffizienz nach der VgV
• Nachhaltigkeit und Umweltschutz in der Beschaffungspraxis
• Best Practice nach neuem Vergaberecht – Welche neuen Probleme und Lösungsansätze gibt es?
• Praxisrelevante Änderungen (z.B. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, je nach Veranstaltungsort)
• Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen
Die Inhalte der Veranstaltung sowie auch der Zeitrahmen werden speziell ausgerichtet auf die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer, die jeweils aktuelle Rechtsprechung sowie auf die Fragen der Teilnehmer.
Gewerbe- und Industriebetriebe sind zumeist Lärmemittenten. Dies birgt ein nicht unerhebliches Konfliktpotential in sich. Gerade bei einem Nebeneinander von Wohn- und Gewerbegebieten sehen sich Betroffene dem Lärm von Produktionsanlagen und Gewerbebetrieben sowie dem aus Liefer- und Kundenverkehr resultierenden Lärm ausgesetzt. Diese Konflikte sind regelmäßig Auslöser für Streitigkeiten.
Die Referenten erörtern umfassend anhand praktischer Beispiele und höchstrichterlicher Rechtsprechung die im Zusammenhang mit dem Gewerbe- und Industriebetrieb auftretenden Lärmprobleme, die aus den gegenläufigen Interessen sich gegenüberstehender Nutzungen herrühren, und zeigen die auf Planungsebene bestehende Lösungswege auf. Sie stellen detailliert die im Zuge der Bauleitplanung bestehenden planerischen Steuerungsinstrumente des Lärmschutzes, Maßnahmen des passiven Schallschutzes sowie das Verhältnis der Planungs- zur Genehmigungsebene dar.
Sie haben die Möglichkeit, bis zwei Wochen vor dem Seminartermin konkrete Fallkonstellationen und Fragen an die jeweilige Geschäftsstelle zu übermitteln und so zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen, um so in besonderem Maße von dem Seminar zu profitieren.
Die fehlerfreie Aufstellung eines Bebauungsplans bleibt trotz aller Unbeachtlichkeitsvorschriften und Heilungsmöglichkeiten anspruchsvoll. Dies gilt etwa für ordnungsgemäße Bekanntmachungen und die Ausfertigung, aber auch schon für die Wahl der richtigen Verfahrensart:
Klassischer oder vorhabenbezogener Bebauungsplan, reguläres, vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren, qualifizierter oder einfacher Bebauungsplan?
Das Seminar widmet sich insbesondere folgenden Fragen:
- Welche Unterschiede bestehen zwischen den einzelnen Verfahren?
- Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile?
- Wo liegen Fehlerquellen? Wie ist mit Fehlern umzugehen?
- Ist eine (rückwirkende) Heilung möglich?
Veranstaltungsort:
Filderstadt (Filharmonie, Kultur- und Kongresszentrum Filderstadt, Tübinger Straße 40, 70794 Filderstadt-Bernhausen)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
270 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Am 14. März 2013 ist das völlig neugefasste Sächsische Vergabegesetz in Kraft getreten. Das Sächsische Vergabegesetz und die Sächsische Vergabedurchführungsverordnung aus dem Jahre 2002 wurden aufgehoben. Mit der Neufassung des Sächsischen Vergabegesetzes strebt der Gesetzgeber eine Anpassung und Harmonisierung des sächsischen Vergaberechts an die bundesgesetzlichen Regelungen an.
Für den Bereich der sogenannten Unterschwellenvergabe bildet das Sächsische Vergabegesetz nunmehr den maßgeblichen Rechtsrahmen, der von den öffentlichen Auftraggebern zwingend zu beachten ist. Die Bestimmungen werden flankiert von den Bestimmungen zum sächsischen Rechtsschutzes für die "Unterschwellenvergabe".
Die Teilnehmer erhalten Kenntnis über Anwendungsbereich, Aufbau und Struktur des Gesetzes. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern den rechtssicheren Umgang mit den Bestimmungen des Sächsischen Vergabegesetzes zu ermöglichen, um eine zügige Vergabe ohne Beanstandung und Nachprüfung durchführen zu können.
Sie profitieren von dem Seminar besonders, wenn Sie Ihre spezifischen Fallgestaltungen und Fragestellungen vorab bis spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin per Email an vergaberecht@vhw.de einreichen, damit die Referenten sich eingehend damit befassen können. Die Fragestellungen der Teilnehmer werden ausführlich besprochen.
Zwangsversteigerungsverfahren über Immobilien haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das gilt gleichermaßen aus der Sicht eines Gläubigers wie auch des Schuldners. Zunehmend sind jedoch auch Kommunen als Beteiligte in solchen Verfahren involviert.
Dieses Basisseminar grenzt diese besondere Vollstreckungsart gegenüber anderen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung ab. Grundlagen und Abläufe des Verfahrens werden anhand von Fallbeispielen und Schaubildern vermittelt.
Für die Praxis wichtige Gesetzesänderungen aus den letzten Jahren werden ebenso berücksichtigt (insbesondere die Regelungen für Zwangsversteigerungen von Eigentumswohnungen) wie die aktuelle Rechtsprechung (insbesondere des BGH).
Nach dem Seminar verstehen Sie den Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens mit seinem typischen Verlauf und beherrschen die grundlegenden Prinzipien dieser besonderen Art der Immobiliarvollstreckung.
Veranstaltungsort:
Essen (Hotel Essener Hof, Am Handelshof 5, 45127 Essen)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
295 € für vhw-Mitglieder, 355 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
In der Immobilienwirtschaft wird unter Benchmarking im Lebenszyklusmanagement die kontinuierliche Ermittlung und der Vergleich von Kennzahlen verschiedener Gebäude verstanden. Betrachtet werden dabei beispielsweise die Nutzungskosten von Gebäuden der gleichen Gebäudegruppe, aber mit unterschiedlicher Größe, Alter, Art und Beschaffenheit.
Ziel des Lebenszykluskostenbenchmarking ist der Erhalt von Informationen über Optimierungs- und Einsparungspotenzialen. Gezielt eingesetzt unterstützt das Benchmarking die Geschäftsführungsebene bei ihren Planungs-, Steuerungs- und Controllingfunktionen.
In diesem Vertiefungsseminar lernen Sie Kenntnisse über den Aufbau und den Ablauf von Benchmarkingprojekten. Dabei werden alle Lebenszykluskosten berücksichtig und nicht nur die Bau- und Errichtungskosten betrachtet, da diese nur ca. 20 % der Lebenszykluskosten darstellen.
Das Benchmarking ermöglicht eine langfristige Transparenz der Immobilien-Lebenszykluskosten-Kennzahlen ihrer Gebäude. Sie erhalten ein fundiertes Grundlagenwissen für künftige bedarfsgerechte immobilienwirtschaftliche Entscheidungen in ihrem Immobilienbestand.
Veranstaltungsort:
Leinfelden-Echterdingen (Kongress- und Tagungszentrum FILDERHALLE, Bahnhofstr. 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
295 € für vhw-Mitglieder, 355 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Gewerbe- und Industriebetriebe sind zumeist Lärmemittenten. Dies birgt ein nicht unerhebliches Konfliktpotential in sich. Gerade bei einem Nebeneinander von Wohn- und Gewerbegebieten sehen sich Betroffene dem Lärm von Produktionsanlagen und Gewerbebetrieben sowie dem aus Liefer- und Kundenverkehr resultierenden Lärm ausgesetzt. Diese Konflikte sind regelmäßig Auslöser für Streitigkeiten.
Die Referenten erörtern umfassend anhand praktischer Beispiele und höchstrichterlicher Rechtsprechung die im Zusammenhang mit dem Gewerbe- und Industriebetrieb auftretenden Lärmprobleme, die aus den gegenläufigen Interessen sich gegenüberstehender Nutzungen herrühren, und zeigen die auf Planungsebene bestehende Lösungswege auf. Sie stellen detailliert die im Zuge der Bauleitplanung bestehenden planerischen Steuerungsinstrumente des Lärmschutzes, Maßnahmen des passiven Schallschutzes sowie das Verhältnis der Planungs- zur Genehmigungsebene dar.
Sie haben die Möglichkeit, bis zwei Wochen vor dem Seminartermin konkrete Fallkonstellationen und Fragen an die jeweilige Geschäftsstelle zu übermitteln und so zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen, um so in besonderem Maße von dem Seminar zu profitieren.
Veranstaltungsort:
München (InterCity Hotel München, Bayerstraße 10, 80335 München)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
295 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Cities, in which most of us now live in the global North and the global South, can be seen as a structure of opportunities or a web of resources. The city provides individuals and groups with a specific context for the, often unequal, access to resources and chances for creating such resources due to the specific characteristics of heterogeneity and networked density of urban places. Resources are not simply roads to get ahead or get by. Such roads become relevant when they provide people with capabilities to live their lives according to the vision they have for themselves. In the meantime, opportunities to exclude, distinguish, exploit or protect existing power relations help some to keep resources away from others, thereby enhancing their own benefits of those.
Thinking about resourceful cities, there are two levels of analyses that we consider to be central for this conference.
On the one hand, there is the formal, visible structure of the city. This includes urban institutions, how they differ spatially and provide different qualities of resources to urban residents depending on the stratification of places within and between cities. Here, questions raise as to how urban inequalities in outcomes are linked to inequalities in accessing resources, depending on spatial segregation, or about social mix; whereas scholars have now abundantly argued that mixing does not mean mating, one can still ask to what extend mixing provides localities with a spatially grounded form of collective social capital that strengthens or changes the position of a neighborhood or a city in the stratification of places. It also points to themes of mobilities and resources and questions of environmental justice that are linked to the natural resources within cities and the differences here between cities and hinterlands.
On the other hand, there is a social infrastructure to the city, which is relatively invisible, either because it is taken for granted and hence overlooked, or it is ignored and rejected for its informality and
marginality. The social infrastructure results from people going about living urban lives, and doing so with and in conflict with others, doing the city, or creating cityness.
The conference aims to cover both of these analytical lenses in its program. Seeing the city in this way, this conference calls for proposals for streams that focus on structural as well as cultural processes of in/exclusion as they find their foci in urban places, hence preventing any form of methodological nationalism and opening exciting perspectives for comparative research. After all, in/exclusion are processes that happen somewhere, and this somewhere is not just anywhere. By studying the urban, we can study inequalities as structural processes becoming visible as practices in concrete forms. This, then, forms the basic frame for this conference.
Veranstaltungsort:
Berlin (Berlin (Germany))
Veranstalter:
Department of Urban and Regional Sociology at the Institute of Social Sciences and the Georg Simmel Center for Metropolitan Research at Humboldt University, in collaboration with the Free University and the Center for Metropolitan Studies at the Technical University
Um das Grund- und Oberflächenwasser vor Verunreinigungen zu schützen sind für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Wasserhaushaltsgesetz und auf Verordnungsebene Rahmenbedingungen vorgegeben.
Zur Ausfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben werden von der DWA seit rund 20 Jahren Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) erarbeitet, die Konkretisierungen der gesetzlichen Vorgaben zur Ausführung, Betrieb und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beinhalten. Im September 1993 wurden die Arbeiten zu den ersten TRwS aufgenommen.
Nach 20 Jahren eine gute Gelegenheit, Resümee zu ziehen, Veränderungen in den rechtlichen und technischen Regelungen aufzuzeigen und einen Ausblick auf aktuelle Entwicklungen zu geben.
Die Fachtagung richtet sich an Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Veranstaltungsort:
Kassel (Ramada Hotel Kassel City Centre, Baumbachstraße 2/Stadthalle, 34119 Kassel)
Veranstalter:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Kosten:
460 Euro für DWA-Mitglieder; 530 Euro für Nicht-Mitglieder
Ansprechpartner:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Doris Herweg, Tel.: +49 2242 872-236, Fax: +49 2242 872-135
Gastgeber der Fahrradkommunalkonferenz 2013 sind das Land Thüringen und die Landeshauptstadt Erfurt.
Der Empfang findet im stilvollen Rahmen im Kaiserssaal, Futterstraße 15/16 in 99084 Erfurt statt. Die Konferenz am zweiten Tag findet im Radisson Blu Hotel statt.
Detaillierte Informationen folgen...
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Konzept der Fahrradkommunalkonferenzen
Die Fahrradkommunalkonferenzen sind ein Forum für eine effektivere Netzwerkbildung und einen umfangreichen Erfahrungsaustausch zwischen den Radverkehrsverantwortlichen in den Kommunen. Sie werden vom Difu in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden konzipiert und durchgeführt:
Deutscher Städtetag (DST)
Deutscher Landkreistag (DLT)
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Die Fahrradkommunalkonferenz findet jährlich an wechselnden Orten statt. Eine gastgebende Kommune lädt die kommunalen Fahrradexperten in Deutschland ein. Die Fahrradkommunalkonferenzen ermöglichen eine stärker institutionalisierte, regelmäßige Zusammenarbeit der Kommunen im Bereich Radverkehr
Bewerbungsschluß: jeweils der 31. Dezember eines Jahres Europapreis des Ministerkomitees des Europarates Bewerben können sich Städte und Gemeinden, die Erfahrungen durch Städtepartnerschaften mit ausländischen Gemeinden gesammelt haben.