Das EU-Beihilfenrecht beeinflusst zunehmend strategische Entscheidungen von Kommunen und öffentlichen wie privaten Unternehmen.
Der Schutz des Binnenmarkts vor Wettbewerbsverzerrungen durch direkte oder indirekte staatliche (kommunale) Fördermaßnahmen ist z. B. zu beachten bei der
"klassischen" Finanzierung von zumeist defizitären Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. Gesundheitsdienste, Wohnungsbau, ÖPNV, Freizeit und Kultur)
Entwicklung von Infrastrukturprojekten (z.B. Breitbandausbau),
Ansiedlung von Gewerbebetrieben (z.B. durch verbilligte Grundstücksüberlassungen)
wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Rahmen von Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Die Zunahme von Beschwerden bei der EU-Kommission, aber auch von Verfahren vor den nationalen Gerichten und die gleichzeitig zunehmend kritische Haltung der Banken belegen das erhöhte Klage-, Rückzahlungs- und Schadensersatzrisiko.
Beihilfenrechtliche Risiken können sich demnach auch auf den Jahresabschluss/Lagebericht auswirken, z.B. hinsichtlich der Notwendigkeit zur Bildung von Rückstellungen auf Seiten des Beihilfenempfängers. Der neue Prüfungsstandard (IDW-PS 700) verpflichtet daher Abschlussprüfer zu einer verstärkten Berücksichtigung EU-beihilfenrelevanter Sachverhalte.
Um "Sanktionen" zu vermeiden, sollten Beihilfengeber und -empfänger frühzeitig Gestaltungsalternativen prüfen, die die Beihilfenrechtskonformität der jeweiligen Maßnahme sicherstellen. In Betracht kommen hierbei insbesondere die Regelungen des neuen "Almunia-Pakets" der EU-Kommission (Betrauungsakt, DAWI-De-minimis-Bescheinigung).
Das Seminar vermittelt das formelle und materielle EU-Beihilfenrecht anhand von Praxisbeispielen für den kommunalen Bereich unter Berücksichtigung auch steuer- und vergaberechtlicher Aspekte.
Veranstaltungsort:
Fulda (ITZ Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Am Alten Schlachthof 4, 36037 Fulda)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
295 € für vhw-Mitglieder, 355 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Der Abschied vom kameralistisch geprägten Haushaltsrechts, hin zum kaufmännischen Rechnungswesen hat sich in vielen Kommunen bereits vollzogen. Das Neue Rechnungswesen eröffnet, aufgrund seiner völlig differenten Struktur zur bisherigen Einnahme- und Ausgaberechnung, neue Sichten auf die wesentlichen Handlungsfelder von Kommunen und bietet Chancen zu effektiveren Controllingansätzen.
Mehr als die vergangenheitsbezogenen Betrachtungsweisen, werden künftig Planung und Prognose kommender Ereignisse eine Rolle spielen. Dies setzt ein auf die Behörde zugeschnittenes effektives Controlling voraus. Organisation, Informationssysteme und Prozesse müssen daher auf einander abgestimmt, in dem Umfeld tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildet sein.
Wie im Rahmen vorgegebener personeller und technischer Ressourcen ein Controllingszenario aufgebaut, ein Berichtswesen gestaltet und gelebt werden kann und wie Informationstechnologie sinnvoll einsetzbar ist, soll dieses Seminar veranschaulichen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehen anhand theoretischer und praktischer Ansätze Möglichkeiten eines effektiven Verwaltungscontrollings.
Veranstaltungsort:
Berlin (Maritim proArte Hotel Berlin, Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin)
Im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz und der laufenden Bilanzierung stellt die Bilanzierung der Sachverhalte, die im Zusammenhang mit der finanziellen Abwicklung von städtebaulichen Maßnahmen stehen, eine große Herausforderung dar. Anhand von Praxisbeispielen werden die theoretischen Grundlagen vermittelt. Dies ist die Basis für die Buchungsbeispiele, die gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und besprochen werden.
Neben aktuellen Fragen zur Rechnungslegung wird der Referent auch die Bilanzierung von durch die Kommune erschlossenen Gewerbe- und Wohngebiete
behandeln.
Mit der Einführung der kommunalen Doppik nimmt der Gesamtabschluss eine immer wichtigere Rolle in den öffentlichen Haushalten ein. Jedoch zeigt die Praxis, dass der Umstellungsprozess in vielen Gemeinden und Städten ins Stocken geraten ist. In unserer Fachveranstaltung „Baustelle Gesamtabschluss“ sprechen wir die Themen an, die in der Praxis immer wieder Kopfschmerzen bereiten, geben eine Analyse der Probleme und bieten Ihnen Lösungen dazu an.
Veranstaltungsort:
Hannover (Cortyard by Marriott Hannover Maschsee, Arthur-Menge-Ufer 3, D - 30169 Hannover )
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland führt dazu, dass sich Gläubiger wie Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und kommunale Betriebe immer öfter mit insolventen Schuldnern auseinandersetzen müssen.
Aus dem Umstand der Konfrontation mit zahlungsunfähigen oder bisweilen auch zahlungsunwilligen Schuldnern ergeben sich vielfältige Problemkonstellationen und Fragestellungen für die kommunale Praxis. Was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt oder gar in Insolvenz ist?
Das Seminar vermittelt Ihnen das rechtliche Grundlagenwissen und gibt praktische Tipps und Hilfestellungen, wie Sie zu Ihrem Geld kommen.
Es ermöglicht Ihnen auch, Problemfälle aus Ihrer Praxis zu diskutieren. Wir empfehlen Ihnen, diese bereits vorab an die vhw-Geschäftsstelle Bayern (gst-by@vhw.de) zu senden.
Veranstaltungsort:
Nürnberg (Novotel Nürnberg am Messezentrum, Münchener Straße 340, 90471 Nürnberg)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
270 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Baubetriebshöfe müssen leistungsfähig sein und wirtschaftlich agieren, dabei hohen Qualitätsanforderungen genügen und nicht zuletzt den Bürger als Kunden zufrieden stellen.
Bedingt durch den dauerhaften Kostendruck auf die Kommunen wurden in den vergangenen Jahren in Betriebshöfen
- Personal in erheblichem Umfang abgebaut,
- Aufgaben- und Leistungsverzeichnisse verändert,
- Neubeschaffungen aufgeschoben und
- dezentrale Betriebspunkte aufgelöst.
Weitere Verbesserungspotenziale ergeben sich im Rahmen einer individuellen Betriebsoptimierung. Ein systematischer Einstieg mittels Stärken-Schwächenanalysen bildet die konzeptionelle Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Baubetriebshof. Mit durchdachter Organisation, realistischer Kalkulation und gewissenhaftem Controlling können Bauhöfe reibungslos funktionieren und zugleich finanziell ertragreich sein!
Veranstaltungsort:
Leinfelden-Echterdingen (Kongress- und Tagungszentrum FILDERHALLE, Bahnhofstr. 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
270 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen mit ihren Betrieben gewerblicher Art ebenso der Besteuerung wie Körperschaften des privaten Rechts. Diese Gleichbehandlung ist aus Sicht der Privatwirtschaft sicher zu begrüßen, führt aber in der Besteuerungspraxis zu erheblichen Problemen. Insbesondere wenn es um die Frage geht, wann liegt überhaupt ein Betrieb gewerblicher Art vor und wann ist die Kommune hoheitlich tätig.
Ist die Buchführung eine Kommune steuertauglich? Dürfen Betriebe gewerblicher Art aus steuerlicher Sicht Verluste erzielen? Unter welchen Kriterien können Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst werden? Diese und andere Fragen sind Thema der Veranstaltung, die sich nicht nur an Leiter oder Mitarbeiter von Steuerabteilungen der Kommunen richtet sondern auch an die Berater, die den Kommunen in diesem Steuerdickicht hilfreich zur Seite stehen.
Veranstaltungsort:
München (InterCity Hotel München, Bayerstraße 10, 80335 München)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
270 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Aktuelle Entwicklungsfragen der Kommunalfinanzen - Fachtagung mit zwei parallelen Fachforen "Strategisches Finanzmanagement" und "Neues Kommunales Rechnungswesen in der Praxis"
Die statistischen Daten scheinen es zu bestätigen: die öffentlichen Haushalte entwickeln sich dank einer robusten Konjunktur stabil. Die Wirtschaftslage in Deutschland führte 2012 erstmals seit Jahren wieder insgesamt zu einem Überschuss in den Kassen der Kommunen. Dies liegt vor allem an den stark gewachsenen Zuflüssen aus der Gewerbesteuer. Es gibt jedoch keinen Grund für eine Entwarnung, weil die strukturellen Probleme vieler Kommunen weiterhin bestehen bleiben. Beleg dafür sind der ungebremste Anstieg der Kassenkredite und die vielerorts nicht genehmigten Haushalte.
Das mittlerweile fast flächendeckend eingeführte Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen hat die Probleme und Strukturdefizite aufgedeckt. Aber was sind die Schlussfolgerungen? Wie wird in den Kommunen mit den neuen Steuerungsinstrumenten gearbeitet? Sind sie mehr als ein Zahlenwerk oder werden sie nur als ein neues - lästiges - Buchungssystem verstanden, das von außen aufgedrückt wurde, ohne etwas zu bewirken und ohne wirklich verstanden zu werden?
Welchen Aufgaben sich in diesem Kontext die Kommunen aktuell gegenübersehen, wird Gegenstand unserer Tagung sein. In bewährter Weise findet sie in zwei parallelen Fachforen statt. In einem Forum werden den Teilnehmer/innen aus erster Hand aktuelle Entwicklungstendenzen der Kommunalfinanzen und -finanzierung aufgezeigt. Ein zweites Forum hat spezielle Fragen der Umsetzung der kommunalen Doppik zum Gegenstand.
Veranstaltungsort:
Berlin (Abacus Tierpark Hotel Berlin, Franz-Mett-Straße 3- 9, 10319 Berlin
)
Kennzahlen und Benchmarks in der Bilanz- und Kostenrechnung werden für die betriebswirtschaftliche Steuerung von Unternehmen und Institutionen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft immer wichtiger.
In diesem Workshop lernen Sie wie Sie sinnvolle Kennzahlen ermitteln und interpretieren. Anhand eines beispielhaften Geschäftsberichts ermitteln Sie selbständig notwendige Benchmarks und analysieren einen Ursachen-Wirkungs-Zusammenhang. Dadurch lernen Sie ein Kennzahlenberichtswesen planvoll aufzubauen.
Alle relevanten Kennzahlen werden anhand von Best-Practise-Beispielen und Ansätzen kritisch erörtert. Dies ermöglicht Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit einer Informationsüberflutung hinsichtlich möglicher Benchmarks und Kennzahlen vorzubeugen.
Vorkenntnisse in der Bilanz- und Kostenrechnung werden vorausgesetzt.
Veranstaltungsort:
München (Eden Hotel Wolff, Arnulfstr.4, 80335 München)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
350 € für vhw-Mitglieder, 420€ für Nichtmitglieder
Dieser Workshop soll sowohl der Vertiefung von Grundkenntnissen in Bezug auf Ansatz und Bewertungsfragen zur Erstellung der Jahresabschlüsse, wie auch der Vermittlung von praxisorientierten Lösungsansätzen dienen.
Ebenfalls werden die Referenten Uwe Laib und Dr. Klaus Höflich gerne auch individuelle Fragestellung der Teilnehmer/innen beantworten, um einen kollegialen Erfahrungsaustausch in diesem Workshop zu gewährleisten.
In Urteilen vom 10. November und 1. Dezember 2011 (V R 41/10 und V R 1/11) hat der Bundesfinanzhof (BFH) sich erneut zur umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand geäußert. Danach führen nachhaltige gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage zur Umsatzsteuerbarkeit. Ferner kommt der bisherigen Besteuerungspraxis, basierend auf den bestehenden verwaltungsmäßigen Anweisungen, in Bezug auf Vermögensverwaltungen und Beistandsleistungen keine Bedeutung mehr zu. Auch bei Betätigungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage bedarf es einer differenzierteren Betrachtungsweise.
Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die bisherige Rechtslage im Vergleich zur neuen Rechtsauslegung und gibt einen ersten Einblick in die möglichen Konsequenzen. Es zeigt Handlungsspielräume auf und stellt Lösungsansätze dar.
Anhand von Beispielsfällen vermittelt dieses Seminar somit einen praxisorientierten Überblick über die Rechtsentwicklung der "Unternehmereigenschaften der öffentlichen Hand" und den damit verbundenen Folgen.
Die öffentliche Hand ist gehalten Güter und Dienstleistungen im Wettbewerb zu beschaffen. Die Prozesse sollen dabei transparent sein und ordnungsgemäß ablaufen. Diese Prozesse sind allerdings risikobehaftet, da es um viel Geld geht, das der Steuerzahler letztendlich zur Verfügung stellen muss. Knappe öffentliche Mittel und Korruptionsrisiken im Beschaffungsprozess erfordern beständiges Augenmerk. Aufgrund der bestehenden Risiken ist die Vergabeprüfung ein immer währendes Thema in der öffentlichen Verwaltung.
IR-Prüfungen sind methodisch auf die Risiken der zu prüfenden Fachgeschäftsprozesse und auf die konkreten Prüfungshandlungen auszurichten. Das Praxisseminar dient diesen Zielen durch praxisorientierte Einführung in Hauptbereiche der wirtschaftlichen Umsetzung der öffentlichen Geschäftsprozesse. Diese Themen erfordern ein spezifisch fachliches Vorgehen für effiziente und effektive Prüfungen.
Der Workshop hilft durch praktische Beispiele und bei der Planung, der praktischen Vorbereitung und der Durchführung einer Prüfung. IR-Leitungen sowie Prüfern wird das notwendige fachliche Wissen zur risiko-chancen-orientierten Prüfung vermittelt.
Referent:
Oliver Dieterle, Leiter Interne Revision, Certified Internal Auditor (CIA), Bundesagentur für Arbeit
Veranstaltungsort:
Frankfurt a. M. (Novotel Frankfurt City
Lise-Meitner-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.novotel.com
)
In Urteilen vom 10. November und 1. Dezember 2011 (V R 41/10 und V R 1/11) hat der Bundesfinanzhof (BFH) sich erneut zur umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand geäußert. Danach führen nachhaltige gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage zur Umsatzsteuerbarkeit. Ferner kommt der bisherigen Besteuerungspraxis, basierend auf den bestehenden verwaltungsmäßigen Anweisungen, in Bezug auf Vermögensverwaltungen und Beistandsleistungen keine Bedeutung mehr zu. Auch bei Betätigungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage bedarf es einer differenzierteren Betrachtungsweise.
Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die bisherige Rechtslage im Vergleich zur neuen Rechtsauslegung und gibt einen ersten Einblick in die möglichen Konsequenzen. Es zeigt Handlungsspielräume auf und stellt Lösungsansätze dar.
Anhand von Beispielsfällen vermittelt dieses Seminar somit einen praxisorientierten Überblick über die Rechtsentwicklung der "Unternehmereigenschaften der öffentlichen Hand" und den damit verbundenen Folgen.
Veranstaltungsort:
Berlin (Hotel Sylter Hof, Kurfürstenstraße 114–116, 10787 Berlin)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
270 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 140 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stellt nach wie vor besondere Anforderungen an die Vergabestellen bzw. Einkaufsabteilungen und die Bedarfsträger, aber auch an die Bieter. Dies umso mehr, als aufgrund der jüngsten Entscheidungen im Umfeld des so genannten „Feuerwehr-Fahrzeugkartells“ dieser Beschaffungszweig stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.
Das Vergabeverfahren muss den hohen Anforderungen an die zu beschaffenden Fahrzeuge und Ausrüstungsteile und deren regelmäßig langen Lebenszyklen gerecht werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Führung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich. Die rechtlichen Vorgaben der VOL/A, der VgV und des GWB – wie etwa Mittelstandsschutz, Produktneutralität und Energieeffizienz – sind in Einklang zu bringen mit den Zielen der Bedarfsträger, etwa der Feuerwehren.
Aber nicht nur das Vergabeverfahren alleine ist maßgeblich für den Erfolg der Beschaffung. Von ebenfalls großer Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen sind eine sorgfältig erstellte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung sowie die begleitenden Maßnahmen bis zur Abnahme des Einsatzfahrzeuges nach Erstellung durch den Auftragnehmer.
Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, wie einerseits unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ein wirtschaftliches und rechtskonformes Vergabeverfahren durchgeführt und andererseits eine ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden kann.
Referenten:´
• Branddirektor Willi Reckert, Abteilungsleiter Einsatz und stellvertretender Amtsleiter der Feuerwehr Münster
• Rechtsanwalt Günther Pinkenburg, LL.M., Geschäftsführer, INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Veranstaltungsort:
Königswinter (Bonn) (Maritim Hotel Königswinter (bei Bonn)
Rheinallee 3, 53639 Königswinter
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de
)
Das Vergaberecht ist in ständigem Wandel: aufsehenerregende Rechtsprechung, neue Gesetzgebung und schwierige Praxisfragen. Informieren Sie sich bei dieser zweitägigen Veranstaltung über die aktuellen Entwicklungen, diskutieren Sie mit den Experten und tauschen Sie untereinander Erfahrungen aus!
Themen u. a.:
Neueste Entwicklungen im deutschen und europäischen Vergaberecht; Bald neues Landesvergaberecht in Schleswig-Holstein?; Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz; Was wird aus der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien?; Fakultativer und zwingender Angebotsausschluss; Rückforderung von Zuwendungen bei Vergabeverstößen; Formalien und Fristen im Nachprüfungsverfahren – Schikane oder notwendige Verfahrensregeln?; Aktuelle höchst- und obergerichtliche Entscheidungen
Die kommunale GmbH ist das seit langem bewährte Instrument für das privatrechtliche Handeln der öffentlichen Hand. Von entscheidender Bedeutung ist daher, dass die kommunalen Entscheidungsträger und Verantwortlichen über die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die aktuelle Rechtsprechung informiert sind.
Das Seminar informiert über die unterschiedlichen und über die effektivsten Möglichkeiten der Gemeinde, die GmbH zu steuern und zu beherrschen. Dargestellt werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowohl der Organe der kommunalen GmbH (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) als auch der Gemeinde (Bürgermeister, Gemeinderat). Die Wechselwirkung der Aufgaben der Organe der kommunalen GmbH auf der einen und der Kommune und ihrer Entscheidungsträger auf der anderen Seite wird aufgezeigt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars widmet sich dem Umfang und den Grenzen der Weisungs- und Auskunftsrechte der Kommune gegenüber den Organen ihrer GmbH. Abschließend werden die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten sämtlicher Entscheidungsträger (insbesondere Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Bürgermeister) eingehend behandelt.
Veranstaltungsort:
Berlin (Hotel Sylter Hof, Kurfürstenstraße 114–116, 10787 Berlin)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
270 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 140 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
In diesem Workshop werden Ihnen Grundkenntnisse zum Aufbau und Einsatz im Rahmen der internen Leistungsverrechnung wie auch der Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung und bei der Ermittlung von Herstellungskosten für Anlagen im Bau vermittelt.
Defizitäre Haushaltspläne in einer Vielzahl von Gemeinden und Landkreisen machen es erforderlich, dass den handelnden Personen ein Instrumentarium zur Verfügung steht, das die Verwaltungssteuerung im Hinblick auf einen effektiven Mitteleinsatz unterstützt und Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeitskontrolle transparent darstellt.
Insofern wird sich die Einführung und Umsetzung einer kommunalen Kosten- und Leistungsrechnung nicht nur an die internen Adressaten in den Verwaltungen richten, sondern auch grundlegende Voraussetzung zur rechtssicheren Ermittlung der Herstellungskosten im Rahmen des doppischen Rechnungswesens wie auch für eine verursachergerechte interne Leistungsverrechnung sein.
Veranstaltungsort:
Neumünster (Best Western Hotel Prisma, Max-Johannsen-Brücke 1, 24537 Neumünster)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
450 € für vhw-Mitglieder, 550 € für Nichtmitglieder, 200 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
In diesem Workshop werden Ihnen Grundkenntnisse zum Aufbau und Einsatz im Rahmen der internen Leistungsverrechnung wie auch der Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung und bei der Ermittlung von Herstellungskosten für Anlagen im Bau vermittelt.
Defizitäre Haushaltspläne in einer Vielzahl von Gemeinden und Landkreisen machen es erforderlich, dass den handelnden Personen ein Instrumentarium zur Verfügung steht, das die Verwaltungssteuerung im Hinblick auf einen effektiven Mitteleinsatz unterstützt und Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeitskontrolle transparent darstellt.
Insofern wird sich die Einführung und Umsetzung einer kommunalen Kosten- und Leistungsrechnung nicht nur an die internen Adressaten in den Verwaltungen richten, sondern auch grundlegende Voraussetzung zur rechtssicheren Ermittlung der Herstellungskosten im Rahmen des doppischen Rechnungswesens wie auch für eine verursachergerechte interne Leistungsverrechnung sein.
Als maßgebliches Instrument einer angemessenen Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft an der Vergabe öffentlicher Aufträge sieht das deutsche Vergaberecht sowohl für EU-weite als auch für nationale Ausschreibungen eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung in Fach- und Teillose vor. Ausnahmen hiervon sind nur unter bestimmten Umständen zulässig.
Trotz oder gerade wegen dieser vermeintlich klaren Vorgabe steckt bei der Umsetzung in die Praxis der Teufel oftmals im Detail:
- Wie muss bzw. kann eine Losaufteilung sinnvoll erfolgen?
- Reicht eine Teil- oder Fachlosvergabe aus oder muss stets auch eine Kombination erfolgen?
- Welcher Maßstab ist an die Größe der einzelnen Lose anzulegen?
- Welchen Mehraufwand und welche Belastungen muss der Auftraggeber tragen und hinnehmen, bevor er von einer losweisen Vergabe absehen kann?
- Welche strategischen Vorteile bietet die losweise Vergabe?
- Wie erfolgt die Berechnung des Auftragswerts bei losweiser Vergabe? Was sind die Besonderheiten der Bagatelllose?
- Welche Besonderheiten ergeben sich bei der losweisen Vergabe in Bezug auf die Eignungsprüfung und die Angebotsprüfung und -wertung?
- Welche Besonderheiten ergeben sich beim Rechtsschutz gegen losweise ausgeschriebene Aufträge?
- Welche landesrechtlichen Besonderheiten bestehen zur Losvergabe?
Das Seminar erläutert die Vorbereitung und Durchführung von losweisen Auftragsvergaben entlang des chronologischen Verlaufs einer Ausschreibung und weist unter Berücksichtigung der aktuellen vergaberechtlichen Rechtsprechung auf die jeweiligen Besonderheiten und Spielräumen hin.
Veranstaltungsort:
Leipzig (The Westin Leipzig, Gerberstraße 15, 04105 Leipzig)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
260 € für vhw-Mitglieder, 325 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
ÖPNV-Dienstleistungen im Vergabewettbewerb
26. Juni 2013, Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE, Berlin
Seit dem Inkrafttreten der VO 1370/2007 befindet sich der ÖPNV-Markt in einer Phase des Umbruchs. Die Weichen stehen auf Wettbewerb. Die Anzahl der Ausschreibungen hat nicht nur für Busverkehrsdienste zugenommen. Die Hürden für eine Direktvergabe sind auch im schienengebundenen ÖPNV hoch, nachdem der BGH sich klarstellend zur Anwendung des Kartellvergaberechts geäußert hat. Vielfach werden die Aufgabenträger daher auf einen Vergabewettbewerb entweder nach der VO 1370 oder unter Anwendung des Kartellvergaberechts zurückgreifen müssen. Von der konkreten Gestaltung der Leistungserbringung hängt dabei nicht nur das zu beachtende Verfahrensrecht ab, sondern auch der Erfolg der Vergabe für den Aufgabenträger, das beauftragte Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt auch die Kunden.
Der Umgang mit den Fallstricken des Vergaberechts und auch der Vorgaben der VO 1370 wird in diesem interaktiven Seminar praxisorientiert und mit anschaulichen Fallbeispielen sowohl für den SPNV als auch den ÖPNV mit Bussen vermittelt.
Veranstaltungsort:
Berlin (Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Friedrichstr. 185/190, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de
)
Die kommunale GmbH ist das seit langem bewährte Instrument für das privatrechtliche Handeln der öffentlichen Hand. Von entscheidender Bedeutung ist daher, dass die kommunalen Entscheidungsträger und Verantwortlichen über die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die aktuelle Rechtsprechung informiert sind.
Das Seminar informiert über die unterschiedlichen und über die effektivsten Möglichkeiten der Gemeinde, die GmbH zu steuern und zu beherrschen. Dargestellt werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowohl der Organe der kommunalen GmbH (Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) als auch der Gemeinde (Bürgermeister, Gemeinderat). Die Wechselwirkung der Aufgaben der Organe der kommunalen GmbH auf der einen und der Kommune und ihrer Entscheidungsträger auf der anderen Seite wird aufgezeigt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars widmet sich dem Umfang und den Grenzen der Weisungs- und Auskunftsrechte der Kommune gegenüber den Organen ihrer GmbH. Abschließend werden die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten sämtlicher Entscheidungsträger (insbesondere Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Bürgermeister) eingehend behandelt.
Als maßgebliches Instrument einer angemessenen Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft an der Vergabe öffentlicher Aufträge sieht das deutsche Vergaberecht sowohl für EU-weite als auch für nationale Ausschreibungen eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung in Fach- und Teillose vor. Ausnahmen hiervon sind nur unter bestimmten Umständen zulässig.
Trotz oder gerade wegen dieser vermeintlich klaren Vorgabe steckt bei der Umsetzung in die Praxis der Teufel oftmals im Detail:
- Wie muss bzw. kann eine Losaufteilung sinnvoll erfolgen?
- Reicht eine Teil- oder Fachlosvergabe aus oder muss stets auch eine Kombination erfolgen?
- Welcher Maßstab ist an die Größe der einzelnen Lose anzulegen?
- Welchen Mehraufwand und welche Belastungen muss der Auftraggeber tragen und hinnehmen, bevor er von einer losweisen Vergabe absehen kann?
- Welche strategischen Vorteile bietet die losweise Vergabe?
- Wie erfolgt die Berechnung des Auftragswerts bei losweiser Vergabe? Was sind die Besonderheiten der Bagatelllose?
- Welche Besonderheiten ergeben sich bei der losweisen Vergabe in Bezug auf die Eignungsprüfung und die Angebotsprüfung und -wertung?
- Welche Besonderheiten ergeben sich beim Rechtsschutz gegen losweise ausgeschriebene Aufträge?
- Welche landesrechtlichen Besonderheiten bestehen zur Losvergabe?
Das Seminar erläutert die Vorbereitung und Durchführung von losweisen Auftragsvergaben entlang des chronologischen Verlaufs einer Ausschreibung und weist unter Berücksichtigung der aktuellen vergaberechtlichen Rechtsprechung auf die jeweiligen Besonderheiten und Spielräumen hin.
Veranstaltungsort:
Berlin (Hotel Sylter Hof, Kurfürstenstraße 114–116, 10787 Berlin)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
260 € für vhw-Mitglieder, 325 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Fachtagung 2013 Bundesprüfertagung®
Die Bundesprüfertage® 2013 haben zum Ziel, aktuelle Fragen der Rechnungsprüfung aufzugreifen, im Kreise Praktikerinnen und Praktikern zu diskutieren, bereits vorliegende Erfahrungen auszutauschen und möglichst viele Anregungen für den Arbeitsalltag zu vermitteln. Dieser Prüferkongress® hat sich in den vergangenen Jahren zu einem führenden Fachforum für die kommunalen, staatlichen und kirchlichen Prüfungsorgane entwickelt.
Veranstaltungsort:
Berlin (Abacus Tierpark Hotel Berlin, Franz-Mett-Straße 3- 9, 10319 Berlin
)
Mit dem zum 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird die novellierte Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Das Gesetz führt jedoch auch zu einer Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der privaten Entsorgungswirtschaft. Insbesondere gewerbliche Sammlungen von Haushaltsabfällen wurden deutlich erschwert. Zahlreiche Streitigkeiten zwischen Überwachungsbehörden, privaten Entsorgungsunternehmen und Entsorgungsträgern sind die Folge.
Darüber hinaus hat die vergaberechtliche Spruchpraxis das Bestimmungsrecht des Auftraggebers in Bezug auf die Definition des Beschaffungsgegenstands mit Blick auf abfallrechtliche Pflichten (z.B. Verwertungsvorrang; Abfallhierarchie) eingeschränkt. Daraus ergeben sich weitreichende Risiken bei der Gestaltung einer Ausschreibung zur Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen.
Das Seminar stellt die mit dem neuen KrWG verbundenen Änderungen dar und beleuchtet insbesondere die Überlassungspflichten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für gewerbliche Sammlungen. Weiterhin werden u.a. die abfallrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung einer Ausschreibung zur Beschaffung von Entsorgungsdienstleistungen aufgegriffen und erörtert.
Veranstaltungsort:
Köln (Leonardo Hotel Köln Messe, Waldecker Straße 11–15, 51065 Köln)
Veranstalter:
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Kosten:
295 € für vhw-Mitglieder, 335 € für Nichtmitglieder, 120 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis)
Bewerbungsschluß: jeweils der 31. Dezember eines Jahres Europapreis des Ministerkomitees des Europarates Bewerben können sich Städte und Gemeinden, die Erfahrungen durch Städtepartnerschaften mit ausländischen Gemeinden gesammelt haben.