Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Bundesregierung aufgefordert, jetzt ein Konjunkturpaket für kommunale Investitionen zu beschließen. Gerade die Städte und Gemeinden können durch Investitionen vor Ort einen wichtigen Beitrag leisten, um Aufträge für die Wirtschaft und damit Arbeitsplätze zu sichern, sagte der Präsident, Ober-bürgermeister Christian Schramm, heute in Berlin. Schramm warnte davor, das zweite Konjunkturpaket im politischen Streit zu zerreden.
Die Wirtschaft vor Ort braucht jetzt ein positives Signal, damit Arbeitsplätze gesichert und der Rezession entgegengewirkt werden kann; gleichzeitig wäre es ein gutes Hoffnungssignal für die Bürger, wenn sie merken, dass die Schulen renoviert werden und die Straßen, Wege und Plätze wieder in einen vernünftigen Zustand kommen, sagte Schramm. Der DStGB fordert einen zweistelligen Milliardenbetrag, damit das Paket auch Wirkung entfaltet.
Der Bedarf ist riesig. Bis 2020 besteht ein Gesamtinvestitionsbedarf in Städten und Gemeinden von mehr als 700 Mrd. Euro. Zwei Drittel aller öffentlichen Aufträge im Baubereich sind kommunale Aufträge und grade der Baubranche gehen zunehmend die Aufträge aus. Handlungsbedarf besteht in der Bildungsinfrastruktur in Form der Sanierung von Schulen, Ausstattung mit Sachmitteln etc. (73 Mrd. Euro bis 2020) in Rathäusern und öffentlichen Gebäuden (20 Mrd. Euro bis 2020), als auch in der Verkehrsinfrastruktur. Notwendig ist der konsequente Ausbau des Breitbandnetzes. Damit können bis zu 250.000 neue Arbeitsplätze gerade in den bislang unterversorgten ländlichen Regionen entstehen.
Die zügigen Investitionen insbesondere zur energetischen Sanierung wären zugleich auch ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz. Es würde ein erhebliches Einsparpotential bei den Energiekosten realisiert, die mit ca. 2,6 Mrd. Euro jährlich die kommunalen Haushalte belasten.
Der Rezession kann aber nur wirksam entgegengetreten werden, sagte Schramm, wenn wir eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen sicherstellen. Vielerorts liegen die Pläne bereits vor, die Umsetzung scheiterte bislang an der Finanzierung. Schramm erneuerte den Vorschlag des DStGB, zur Beschleunigung das Vergaberecht zu lockern. Kommunen sollen bei einem Auftragswert von 1 Mio. Euro im Baubereich und 150.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich eine schnelle und mittelstandsfreundlich beschränkte Vergabe vornehmen können.
Das Konjunkturprogramm für kommunale Investitionen müsse der Sondersituation der finanzschwachen Kommunen gerecht werden. Es müsse sichergestellt werden, dass für diese Kommunen der Eigenanteil von Bund und Ländern übernommen wird. Andernfalls könnten gerade diese Kommunen, in denen der Bedarf am höchsten ist, nicht investieren.
Der DStGB warnte zugleich vor einem verheerenden politischen Wettlauf um immer neue Steuergeschenke. Konsumgutscheine oder zusätzliche Sozialleistungen wären ein falsches Signal, sagte Schramm. Die Bürger seien bereits in großem Maße entlastet worden. Allein die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung schlägt mit 30 Mrd. Euro zu buche. Die Pendlerpauschale wird kraft Urteil des Bundesverfassungsgerichts 7,5 Mrd. Euro Entlastung bringen. Die Steuerentlastung bei der Krankenversicherung wird 10 Mrd. Euro betragen. Die Senkung des Benzinpreises bringt 30 Mrd. Euro in die Taschen der Bürger. Das Kindergeld ist ebenfalls gerade erhöht worden. Das ist ein enormes Entlastungsprogramm. Es wäre falsch, dieses noch zu erweitern und dafür neue Schulden aufzunehmen.
Bund, Länder und Gemeinden haben 1,5 Billionen Euro Schulden. Sie zahlen 70 Mrd. Euro pro Jahr an Zinsen, das sind 133.000 Euro pro Minute. Man muss den Bürgern immer wieder klar machen, dass sie Steuergeschenke von heute morgen mit höheren Steuern, mit Zinseszins zurückzahlen müssen, sagte Schramm abschließend.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, hat im Vorfeld des Treffens der Koalitionsspitzen am kommenden Montag dafür plädiert, die akute Wirtschaftskrise als Chance zu nutzen, um längst überfällige Investitionen in Deutschlands Kommunen zu ermöglichen und damit die Wirtschaft vor Ort anzukurbeln. Ude wörtlich: „Das Programm der Bundesregierung muss unverzichtbar eine starke kommunale Komponente haben! Die Kommunen haben in weiten Landesteilen in den vergangenen Jahren dringend nötige Investitionen zurückstellen müssen, weil sie über keine ausreichende Finanzausstattung verfügten.“ Auf die „Pläne in den Schubläden“ könne man jederzeit zurückgreifen. Da die Kommunen bekanntlich der größte öffentliche Investor seien, könne ohne ihre Mitwirkung an einem Konjunkturprogramm keine durchschlagende Wirkung erzielt werden.
Ausdrücklich erinnert der Städtetagspräsident an den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, von finanzschwachen Kommunen keinen Finanzbeitrag zu verlangen, der sie überfordern würde. Stattdessen solle bei KfW-Krediten zeitweise auf Zins und Tilgung verzichtet werden. Besonders bedeutsam zur Überwindung der Krise seien energetische Sanierungen von Schulen, Krankenhäusern und Verwaltungsgebäuden. „Bei diesen kleinen Einzelaufträgen kommen der Mittelstand und das Handwerk besonders gut zum Zug. Das Geld bleibt also in der jeweiligen Region und kommt dem dortigen Arbeitsmarkt in hohem Maße zugute.“ Außerdem seien energetische Sanierungsmaßnahmen nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch, da sie künftige Heizkosten reduzieren und die Kommunen und Krankenhäuser auch in den kommenden Jahren finanziell entlasten.
Konkret appellierte Ude an den Bund, seine Mittel im Investitionspakt von Bund, Ländern und Kommunen zur energetischen Sanierung mittelfristig deutlich über die bisher für 2009 vorgesehenen 300 Millionen Euro hinaus aufzustocken. Das Programm werde schon jetzt sehr stark genutzt, die Nachfrage sei so groß, dass es teilweise elffach (!) überzeichnet ist.
Demgegenüber mache es aus Sicht der Kommunen keinen Sinn, zusätzlich zur milliardenschweren Abschirmung der Finanzrisiken und zu den ebenfalls milliardenschweren Konjunkturprogrammen auch noch Steuergeschenke zu verteilen. „Steuergeschenke erzielen nur begrenzte Effekte auf die Wirtschaft, steigern aber die Verschuldung der öffentlichen Haushalte drastisch und engen damit den künftigen Spielraum von Staat und Kommunen noch mehr ein“, sagte Ude.
Appell an die Ministerpräsidenten zu Hilfen für Langzeitarbeitslose
Der Präsident des Deutschen Städtetages äußerte sich außerdem zu der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Neuorganisation der Hilfen für Langzeitarbeitslose nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Ude forderte die Ministerpräsidenten auf, im neuen Jahr zügig den Weg für eine praktikable Lösung frei zu machen, indem die Länder einen Kompromiss mit dem Bund über eine Verfassungsänderung finden.
„Gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise muss ein Weg gefunden werden, wie die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit zugunsten der Langzeitarbeitslosen fortgesetzt werden kann. Denn zu den schlechteren Aussichten für den Arbeitsmarkt darf nicht noch eine endlose Hängepartie bei der Organisation einer effizienten Arbeitsvermittlung hinzukommen“, mahnte Ude. Die 347 Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen müssten rasch verfassungsrechtlich abgesichert werden, und auch die 69 Optionskommunen benötigten eine gesicherte Perspektive.
Der
Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich der heutigen Sitzung seines
Präsidiums im Landkreis Kusel (Rheinland-Pfalz) die dringend notwendige
Konsolidierung des Landesbankensektors angemahnt. DLT-Präsident Landrat
Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) forderte eine umgehende Neuausrichtung
der Geschäftsmodelle, die nicht eine zusätzliche Konkurrenz zu den
Sparkassen aufbaut: „Die Landesbanken müssen sich neu aufstellen,
ihre Kompetenzen womöglich bündeln und sich unter Umständen zu
größeren und spezialisierten Einheiten zusammenschließen. Die
aktuellen Entwicklungen zeigen immer mehr, dass an einer gründlichen Neuorientierung
kein Weg vorbeiführt. Dies darf aber keinesfalls auf Kosten der Sparkassen
geschehen, die gerade auch in der Finanzkrise als krisensichere Institute ein
echter Stabilitätsanker und Standortfaktor für Deutschland sind.“
Bei der Bewältigung der Finanzkrise müsse deshalb der Schutz der Sparkassen
und damit von Millionen von Sparern, Betrieben und Arbeitsplätzen oberste
Priorität haben.
Die Krise
an den Finanzmärkten ließe die im Landesbankensektor bereits seit
Längerem bestehenden Handlungsnotwendigkeiten und Anpassungserfordernisse
überdeutlich werden. „Eine erfolgreiche Konsolidierung des Landesbankensektors
kann nur gelingen, wenn die Geschäftsfelder der Landesbanken von Risikoträgern
bereinigt werden. Es darf auch kein Tabu sein, dass die Landesbanken ihre Kompetenzfelder
unter Nutzung von Synergien bündeln und sich die Institute schließlich
zu größeren und spezialisierten Einheiten verdichten“, verdeutlichte
Duppré.
Dies könne
jedoch nur mit und nicht gegen die kommunalen Sparkassen gelingen, die im Gegensatz
zu den Landesbanken eindeutig einer der stabilisierenden Faktoren im deutschen
Finanzsystem seien. „Gerade unsere kommunal getragenen und dem Gemeinwohl
in der jeweiligen Region verpflichteten Sparkassen sind es, die in den letzten
Jahren und Jahrzehnten klug und besonnen im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags
gehandelt haben. Diese Erkenntnis ist unbestreitbar und sollte sich auch weiter
in der Politik durchsetzen“, so Duppré. In diesem Sinne hätten
sie sich auf die Wirtschaft vor Ort konzentriert und so die Entwicklung ihrer
jeweiligen Region befördert, Mittelstand und Handwerk mit den notwendigen
Krediten versorgt und im Privatkundengeschäft solide gewirtschaftet. „Aufgrund
ihres weitgehend fehlenden Engagements in den internationalen Finanzmärkten
sind die kommunalen Sparkassen nur marginal von der Finanzkrise betroffen.“
Duppré
sagte, die derzeitige Finanzmarktkrise und ihre Bewältigung bestätigen,
dass die Sparkassen in ihrer derzeitigen Struktur und Verfasstheit sowie der
damit zusammenhängenden geschäftspolitischen Ausrichtung unverzichtbar
seien. Die derzeitigen Entwicklungen seien der lebende Beweis für die hohe
volkswirtschaftliche Bedeutung der Sparkassen. „Neben ihrer gesamtwirtschaftlich
stabilisierenden Funktion sind die kommunal getragenen Sparkassen aber vor allem
auch für die wirtschaftliche Entwicklung ihres Trägergebiets unerlässlich
und legen damit den Grundstein für wirtschaftliches Wachstum und solide
Finanzierungen.“ Das DLT-Präsidium lehnt deshalb jede Schwächung
des erfolgreichen Geschäftsmodells der kommunalen Sparkassen entschieden
ab.
Die dringend
notwendige Konsolidierung im Landesbankensektor könne nur durch Nutzung
und Neubewertung der Potenziale im Landesbankensektor selbst erfolgen. „Eine
Beteiligung und Schwächung der Sparkassen – etwa über vertikale
Fusionen von Sparkassen und Landesbanken – lehnen die Landkreise als überwiegende
Träger der Sparkassen weiterhin strikt ab. Dies gilt auch für einen
möglichen Einbezug der Berliner Sparkasse.“ Duppré warnte
davor, die Zeit jetzt nicht für den notwendigen Umbruch zu nutzen.
Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Dr. Engelbert Lütke Daldrup bestätigte heute, dass in der Ressortabstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Einigung bei der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gelungen ist.
"Um die HOAI europarechtskonform zu machen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich auf Planungsbüros mit Sitz im Inland zu beschränken. Nach dem derzeitigen Stand wird es aber weder zu einer Absenkung der derzeitigen Tafelendwerte von rund 25 Millionen Euro für die Gebäudeplanung noch zu einem Wegfall von Leistungsphasen kommen", so Lütke Daldrup.
Damit bleibt der bisherige Anwendungsbereich im Kern erhalten. Darüber hinaus wird auch die in der Praxis sehr hilfreiche Objektliste nicht entfallen, damit objektive Maßstäbe für die Festlegung der zutreffenden Honorarzone erhalten bleiben. Die neue HOAI wird weiterhin wichtige vertragliche Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen enthalten. Nachdem seit zwölf Jahren die Honorare der Architekten und Ingenieure nicht mehr angehoben wurden, beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr eine lineare Erhöhung der Honorare um 10 Prozent.
"Der Novellierungsprozess muss nun kurzfristig zum Abschluss gebracht werden", so Lütke Daldrup.
Ein Kabinettsbeschluss soll bereits Ende Januar fallen.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder gestern nicht auf eine Neuordnung der Landesbanken verständigt haben, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin:
„Der fehlende Wille der Ministerpräsidenten für Reformen im Bereich der Landesbanken ist enttäuschend. Die Sparkassen und ihre kommunalen Eigentümer sind von der Instabilität einzelner Landesbanken substantiell betroffen. Die Finanzmarktkrise hat sehr deutlich gemacht, dass die Frage nachhaltig tragfähiger Geschäftsmodelle und richtiger Aufgaben- und Größenstrukturen im Bereich der Landesbanken endlich schnell und grundlegend gelöst werden müssen. Ein weiteres Aufschieben trägt das Risiko weiterer Belastungen für alle Seiten in sich.“
Landsberg sprach sich für eine funktionale Neuordnung der zukunftsfähigen Geschäftsfelder in einer deutlich reduzierten Zahl von Instituten aus. Dem dürften sich Landesbanken, aber auch Landesregierungen nicht verschließen. Zur funktionalen Neuordnung gehöre für die Städte und Gemeinden auch, die Transparenz der Geschäftspolitik der Landesbanken für ihre Eigentümer zu stärken.
Zugleich warnte Landsberg davor, ein tragfähiges Landesbanken-Geschäftsmodell in vertikalen Fusionen von Sparkassen und Landesbanken zu suchen: „Vertikale Fusionen beschädigen das erfolgreiche Geschäftsmodell der kommunalen Sparkassen. Auch zukünftig darf nicht Landesbank drin sein, wo Sparkasse draufsteht“, so Landsberg. Eine Landesbank habe naturgemäß andere Geschäftsinteressen als die auf das Gebiet ihres kommunalen Trägers beschränkte Sparkasse. Zu dem Geschäftsmodell der Sparkassen gehörten insbesondere die Finanzierung des Mittelstandes und die flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen in den Regionen, stellte Landsberg heraus.
„Die kommunalen Sparkassen erweisen sich derzeit in der Finanzkrise als stabilisierender Faktor. Die Sparkassen sind es, die geeignet und in der Lage sind, das Vertrauen der Bürger in die Finanzmärkte zu erhalten. Aktuelle Umfragen zur Bedeutung der Sparkassen angesichts der Finanzkrise und die Einlagenzuflüsse hin zu den Sparkassen zeigen, dass die Bürger den kommunal getragenen Sparkassen in besonderem Maße vertrauen. Dies spricht dafür, das Geschäftsmodell der Landesbanken vorrangig so aufzustellen, dass sie die Sparkassen in ihrer Geschäftstätigkeit unterstützen. Die Landsbanken sollten sich im Übrigen auf einzelne, bereits erfolgreiche Geschäftsfelder mit beherrschbaren Risiken konzentrieren, die in Ergänzung und nicht in Konkurrenz zu den Geschäftsfeldern der Sparkassen stehen.“, so Landsberg abschließend.
Förderprogramme von Bund und Ländern müssen einfacher werden!
Angesichts der gravierenden Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die deutsche Wirtschaft appellierte der Präsident des DStGB, Oberbürgermeister Christian Schramm, Bautzen, heute in Berlin an die Städte und Gemeinden, deren finanzielle Leistungsfähigkeit außer Frage steht, ohnehin geplante Investitionen vorzuziehen und die Möglichkeit zusätzlicher Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu prüfen.
„Wir müssen vor Ort entscheiden, welche Investitionen – auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse – vorgezogen werden können“, so Schramm.
Er wies aber auch darauf hin, dass es trotz weiterhin steigender Steuereinnahmen eine Reihe von Städten und Gemeinden gebe, deren finanzielle Ausstattung unzureichend sei. Eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung wäre daher der beste Konjunkturmotor. Schramm forderte Bund und Länder auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch weniger finanzstarke Städte und Gemeinden investieren können. Insbesondere seien die einschlägigen Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder flexibler zu gestalten und deren Inanspruchnahme auch durch Kommunen in schwierigen Haushaltssituationen zu erleichtern.
Der DStGB schlug vor, bei den Förderprogrammen, die auf Zuschüsse ausgerichtet sind, die vorgesehene Komplementärfinanzierung der Kommunen zu reduzieren. Darüber hinaus müssten die Förderinhalte weiter gefasst werden, um dem tatsächlichen Bedarf vor Ort besser gerecht zu werden und eine breitere Inanspruchnahme zu ermöglichen.
Bei den Förderprogrammen über Darlehen müssten die Zinssätze weiter gesenkt oder Möglichkeiten einer temporären Tilgungsbefreiung vorgesehen werden. Zur Flexibilisierung der Förderprogramme könnte auch die Möglichkeit von Sondertilgungen beitragen, die insbesondere bei schwankenden Einnahmen vorzeitige Rückzahlungen der Darlehen und damit eine Entlastung der kommunalen Haushalte von Zinsaufwendungen ermöglichen.
Kurzfristig ist es daher richtig, wenn die Bundespolitik in ihrem Impulsprogramm an die Länder appelliere, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen auf das Programm zugreifen können. „Es liegt auch an Bund und Länder, Anreize für kommunale Investitionen zu setzen“, sagte Schramm abschließend. Er betonte die gesamtwirtschaftliche Bedeutung kommunaler Investitionen. „Kommunale Infrastruktur ist Voraussetzung für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft“, so Schramm.
Knapp zwei Drittel der Bauinvestitionen würden von Kommunen getätigt. In 2007 gaben die Kommunen zwanzig Milliarden Euro für Investitionen aus. Schwerpunkte sind Straßen, Schulen, Abfall- und Abwasseranlagen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen; allein auf diese Bereiche entfallen etwa siebzig Prozent der kommunalen Baumaßnahmen. Weitere zwanzig Milliarden Euro investieren die kommunalen Unternehmen und Zweckverbände jährlich in die öffentliche Infrastruktur.
Insbesondere den kleineren Kommunen komme eine große Bedeutung zu. Rund 65 Prozent aller kommunalen Baumaßnahmen werden von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt, 22 Prozent entfallen auf die kreisfreien Städte und 13 Prozent auf die Landkreise.
Wegen der gravierenden Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Landesbanken hält es der Deutsche Städtetag für dringend notwendig, dass in diesem Bereich rasch ein tragfähiges Geschäftsmodell entwickelt wird. Die Städte schalten sich in diese Diskussion als öffentlich-rechtliche Eigentümer zahlreicher Sparkassen ein, die über die Sparkassen- und Giroverbände an den Landesbanken beteiligt sind.
„Auf dramatische Weise hat sich gezeigt, dass die Zahl der Landesbanken zu groß ist. Ihre heutige Rolle als Geschäftsbank, Sparkassenzentralbank und Dienstleister der Sparkassen reicht nicht aus, um dauerhaft auch international wettbewerbsfähig zu sein und hinreichende Erträge zu erzielen“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, im Anschluss an Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes heute in Frankfurt am Main.
Ganz anders sei hingegen die Situation bei den Sparkassen mit ihrem Regionalprinzip. „Die kommunalen Sparkassen mit ihrem Geschäftsmodell der Selbständigkeit, dem dichten Filialnetz in den Regionen und der Kundennähe haben sich in der aktuellen Finanzmarktkrise als der stabilisierende Faktor erwiesen. Und das nicht nur für die Privatkunden und die Wirtschaft, sondern auch für das deutsche Bankenwesen“, betonte Ude. Würden die Sparkassen geschwächt, schade dies nicht nur Bürgern und Wirtschaft, sondern auch dem deutschen Finanzmarkt insgesamt.
„Im Bereich der Landesbanken sind Reformen überfällig. Die Zeit drängt seit der Krise stärker denn je. Eine Übernahme von Sparkassen durch Landesbanken aber wäre der falsche Weg. Sie ist ökonomisch sinnlos, weil sie schwachen Landesbanken nicht auf die Beine hilft. Sie würde zudem das bewährte Geschäftsmodell der regional selbständigen Sparkassen zerstören und wird deshalb von den Städten entschieden abgelehnt“, sagte der Städtetagspräsident. Auch Teilprivatisierungen der Landesbanken seien kritisch zu beurteilen.
Bestätigt sieht sich der Deutsche Städtetag in seiner Haltung durch aktuelle Umfrageergebnisse von Forsa im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Danach spricht sich eine große Mehrheit von 83 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dagegen aus, dass Sparkassen aus der Trägerschaft der Städte und Kreise herausgelöst und an private Investoren verkauft werden. Über zwei Drittel der Befragten wollen außerdem nicht, dass Sparkassen von Landesbanken übernommen werden können.
Ziel der notwendigen Konsolidierung der Landesbanken, so Städtetagspräsident Ude, müsse es sein, deren Kapazitäten anzupassen und über veränderte Geschäftsmodelle dauerhaft auskömmliche Erträge bei überschaubaren Risiken zu sichern. Dort, wo es wirtschaftlich erforderlich ist, müssten im Bereich der Landesbanken größere Einheiten gebildet werden statt auf wirtschaftlich nicht tragfähige ‚Stand alone’-Lösungen zu setzen.
Ude warnte in Frankfurt auch vor einer Schwächung der Sparkassen durch eine Zusammenlegung der Einlagensicherungsfonds der öffentlichen Banken, der Genossenschaftsbanken und der Privatbanken. Eine Zusammenlegung würde dazu führen, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken völlig zu Unrecht auch für Schieflagen der privaten Großbanken haften müssten, mit denen sie im Wettbewerb stehen. Das würde nicht nur den Kommunen, ihren Bürgern und der mittelständischen Wirtschaft schaden, sondern auch dem Finanzsystem in Deutschland.
"Wir wollen Europas Regionen und Städte fit machen für eine nachhaltige Wachstumspolitik. Wir können in den Städten und Regionen noch erfolgreicher sein, wenn wir stärker mit den Unternehmen und gesellschaftlichen Akteuren vor Ort zusammenarbeiten", sagte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, heute in Berlin.
Gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen verabschiedete Tiefensee die "Charta Wirtschaft und Raum" anlässlich der gleichnamigen Internationalen Konferenz in Leipzig. Mit der Charta fordern die Unterzeichner Wirtschaft und Politik auf, gemeinsam Wege und Lösungen für eine erfolgreiche Entwicklung der Regionen in Europa zu finden. Rund 30 beteiligte Unternehmen erarbeiteten für die Charta konkrete Vorschläge für Kooperationsformen zwischen Wirtschaft und Politik. Darin sind konkrete Forderungen zur praktischen Umsetzung eines "Territorialen Dialogs" über mehr Zusammenarbeit enthalten. Beispielsweise sollen Investoren durch so genannte "One-Stop-Agencies" wertvolle Unterstützung bei Neuansiedlungen bekommen. Regionale Flächen sollen für klimafreundliches Bauen ausgewiesen oder regionale Pakte zur Energieeinsparung vereinbart werden. Die Vorschläge sollen zukünftig in Modellprojekten umgesetzt und erprobt werden.
Tiefensee: "Regionale wirtschaftliche Entwicklung ist wichtig als Gegengewicht zur Globalisierung der Märkte. Diese Erkenntnis hat sich in den vergangenen Jahren und nicht zuletzt bei der Bankenkrise in den vergangenen Wochen durchgesetzt. Wir brauchen die gemeinsame Verantwortung. Unternehmen müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die sie für die Regionen haben, in denen sie produzieren. Sie sollen sich in den Städten und Regionen verankert fühlen."
Die Konferenz Wirtschaft und Raum setzt die "Territoriale Agenda der Europäischen Union" und die "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt" um. Sie ist Teil der Fachmesse für Standort- und Regionalentwicklung EUREGIA 2008.
Mobilfunk gehört heute zur unverzichtbaren Infrastruktur. Nicht nur die UMTS-Technologie, auch die von Nutzern gewünschte flächendeckende Versorgung erfordern einen weiteren Ausbau der Sendeanlagen. Dieser sollte jedoch möglichst weitgehend im Einklang zwischen Mobilfunkbetreibern, Städten und Gemeinden sowie Bürgern geschehen.
Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Netzbetreibern hat sich in den meisten Bereichen von Jahr zu Jahr verbessert. Noch vorhandene Defizite könnten vor allem durch eine bessere Kommunikation zwischen Netzbetreibern, Städten und Gemeinden sowie Bürgern behoben werden. Dies ist die zentrale Erkenntnis des „Jahresgutachtens Mobilfunk 2005“, das im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in Kooperation mit Prof. Dr. Dietrich Henckel von der Technischen Universität Berlin, der Verbraucherzentrale NRW und dem Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) erstellt wurde.
Konflikte, vor allem über die Tauglichkeit von Standorten, gibt es jedoch nach wie vor – bei insgesamt relativ niedrigem Niveau. Die nachweisbar verbesserten Kommunikationsprozesse haben sicher dazu beigetragen, dass trotz intensiven Netzausbaus kein Anstieg der Konflikthäufigkeit zu verzeichnen war. Dennoch muss man sich über die Ursachen für das auch weiterhin zu erwartende Konfliktpotenzial bewusst sein, wie sie in der aktuellen Untersuchung benannt sind. Nur dann lassen sich zukünftig Maßnahmen entwickeln, um das positive Bild nicht zu gefährden.
Nach den Einschätzungen von Kommunen und Betreibern aus der aktuellen Untersuchung gibt es verschiedene Ursachen für das auch weiterhin erwartete Konfliktpotenzial:
Höhere Sensibilität gegenüber Mobilfunk in der Bevölkerung, auch verursacht durch den UMTS-Ausbau. Eine besondere Herausforderung wird hier die Informations- und Kommunikationspolitik gegenüber den Bürgern sein. Für die Informationspolitik der Betreiber wird empfohlen, die guten allgemeinen Informationsangebote um zielgenaue und fallbezogene Informationen zu ergänzen. So ließe sich eine höhere Transparenz bei der Standortplanung und Standortausweisung und damit eine bessere Information der Bürger erreichen.
Probleme beim Vorschlag und bei der Bewertung von alternativen Standortvorschlägen der Städte und Gemeinden. Ein ständiger „Standortdialog“ mit den Betreibern könnte zur Erhöhung der Akzeptanz kommunaler Alternativvorschläge führen. Dies würde die technische Expertise der Betreiber sowie die Ortskenntnis und Verträglichkeitssicht der Kommunen zusammenführen.
Teilweise eingeschränkte Verfügbarkeit von geeigneten Standorten aus Sicht von Kommunen und Betreibern. Zwar geht die Mehrheit der Befragten davon aus, dass es auch künftig Standorte gibt, die von beiden Seiten akzeptiert werden. Allerdings verringert sich diese Zahl, so dass die Konsensbildung schwieriger wird. Einvernehmliche Standorte müssen städtebaulich verträglich und von Anwohnern akzeptiert sein, sollten auf „sensible“ Einrichtungen Rücksicht nehmen sowie aus Betreibersicht technisch und wirtschaftlich realisiert werden können. Im Zusammenhang mit dem UMTS-Ausbau, für den eine engere Netzdichte erforderlich ist, ist daher mit Knappheitssituationen zu rechnen.
Weitere Ergebnisse des Jahresgutachtens sind, dass im Vergleich zum Vorjahresgutachten Verbraucherschutz und -information in weiten Teilen verbessert wurden. In den Bereichen Forschungsförderung und Monitoring sind die Netzbetreiber auch 2005 den aus der Selbstverpflichtung resultierenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen.
Weitere Informationen:
Dr. rer. pol. Busso Grabow, Telefon: 030/39001-248, E-Mail: grabow@difu.de
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt es, dass Arbeitsminister Franz Müntefering und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich das Bundesrecht entrümpeln.
Wenn es tatsächlich zum Wegfall von 217 Gesetzen und Rechtsverordnungen käme, wäre dies ein positives Signal. ?Das kann aber nur der Anfang sein. Der Bürokratieabbau muss zu einem Markenzeichen der Politik in Deutschland werden?, sagte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.
Im Bürokratieabbau liegt ein enormes Einsparpotenzial für die Wirtschaft, aber auch eine große Chance für eine effektivere und bürgernähere Verwaltung. Es gibt zu viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die ein hohes Niveau diktieren, die Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränken, die Bürger gängeln und nicht mehr zu finanzieren sind. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft könnten bei konsequentem Abbau von Bürokratie mehrere 100 000 neue Jobs durch mehr Wachstum entstehen.
Bei neuen Regelungen muss im Zweifel der Grundsatz gelten: Vorrang für Arbeitsplätze und Verzicht auf die Norm.
Folgende Maßnahmen sind unverzichtbar:
? Wir brauchen eine konsequente Gesetzesfolgenabschätzung. Welche Kosten verursacht ein Gesetz tatsächlich und wie wirkt es sich auf den Arbeitsmarkt aus?
? Gesetze und andere Normen sollten regelmäßig zeitlich befristet werden. Dies zwingt zur erneuten Überprüfung.
? Einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau könnte kurzfristig die deutliche Verschlankung des Vergaberechts leisten. So wird zum Beispiel selbst die Zusammenarbeit kleinster Gemeinden mit europaweiten Ausschreibungspflichten erschwert. Das behindert Investitionen und erzeugt Bürokratie.
? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt die Einrichtung eines Normenkontrollrates beim Bundeskanzleramt, der die Funktion eines Gesetzes-TÜV übernehmen muss. Die Kommunen als Vollzugsebene müssen in ein solches Gremium eingebunden werden, denn sie wenden die meisten Gesetze gegenüber den Bürgern an.
Die Landkreise begrüßen die Annahme des Kompromisses zu europaweiten Dienstleistungen durch das EU-Parlament, sehen aber weiteren Nachbesserungsbedarf. Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), äußerte sich unmittelbar nach der Plenarsitzung in Straßburg: ?Die Streichung des Herkunftslandsprinzips ist ein wichtiger Schritt, für den auch die Kreise lange gekämpft haben. Die gefundene Lösung reicht aber nicht aus. Die für die Kommunen wichtige Daseinsvorsorge darf nicht dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie unterfallen.?
Duppré sah sich durch den neuerlichen Kompromiss in seiner Auffassung bestätigt und führte die Zustimmung des EU-Parlaments auch auf den entschiedenen Widerspruch der deutschen Kommunen zurück: ?Die Herausnahme des Herkunftslandsprinzips ist ein bedeutsamer Teilerfolg. Wir haben uns seit dem ersten Entwurf der Richtlinie vor gut zwei Jahren dafür eingesetzt, dass für ausländische Dienstleister keine anderen Regelungen gelten wie für heimische Unternehmen. Überdies kann nur so eine wirksame Kontrolle durch die Landkreise als Genehmigungs- und Kontrollbehörden sichergestellt werden. Dies liegt vor allem im Interesse der Bürger.?
Und weiter: ?Durch den gefundenen Kompromiss wird den Unternehmen der Zugang zum Markt erleichtert, den Behörden eine effektive Überwachung der ausgeübten Tätigkeit gleichwohl nicht erschwert. Die Unterschreitung nationaler Dienstleistungsstandards ist somit nicht zu befürchten. Dabei werden wie ursprünglich vorgesehen für deutsche Mittelständler bürokratische Hürden für die Ausübung ihres Gewerbes im Ausland abgebaut. Diese Zielrichtung haben wir von Anfang an unterstützt.?
Duppré brachte aber an anderer Stelle Kritik an: ?Nach wie vor werden bestimmte Leistungen der Daseinsvorsorge vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst. Gerade über die Erbringung dieser kommunalen Dienste wie etwa den Personennahverkehr, die Abfallentsorgung oder die Wasserversorgung müssen aber die deut-schen Kreise, Städte und Gemeinden entscheiden können. Brüssel darf diesen Be-reich keineswegs antasten. Europäische Vorschriften dürfen nicht die Qualität des lokalen Dienstleistungsangebotes beeinträchtigen?, so der Verbandspräsident.
Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2010. Wettbewerb "Klimaneutrale Kommune" (Baden-Württemberg) Beteiligen können sich Kommunen in drei Größenklassen (< 10.000 EW, 10.000 EW ? 50.000 EW, > 50.000 EW) aus Baden-Württemberg
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Keine Bewerbungsfrist, Preisvergabe jeweils im September Deutscher Förderpreis Kriminalprävention der Stiftung Kriminalprävention Die Auslobung richtet sich an Träger von lokalen/regionalen Projekten der Kriminalprävention in Deutschland, dabei an öffentlich, bürgerschaftlich, betrieblich oder gemischt organisierte.
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Bewerbungsschluss ist der 15. November 2010. Großer Präventionspreis 2011 Baden-Württemberg Beteiligen können sich Kommunen, Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen sowie sonstige Zusammenschlüsse in Baden-Württemberg, die Netzwerke und Initiativen zur Prävention und Gesundheitsförderung für Schule, Betrieb und auf kommunaler Ebene anbieten.